Ausbezahlter Neuwagen wird nicht vom Händler übergeben

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Der_Reisende
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Ausbezahlter Neuwagen wird nicht vom Händler übergeben

Beitrag von Der_Reisende » 29.07.2022, 14:31

Hallo in die Runde!

Wir haben uns im Frühling dieses Jahres beim Händler X ein neues Auto bestellt. Dieses wurde von uns selbstverständlich ausbezahlt und steht seit seiner Anlieferung beim Händler vor 10 (!) Tagen herum. Die Übergabe wird mit dem Argument abgelehnt, dass die Rechnungspapiere aus dem Herstellerwerk nicht eingetroffen seien und deshalb noch kein Typenschein ausgestellt werden kann.

Diverse Telefonate mit dem Händler sind aufgrund des hitzigen Klimas bereits eskaliert. Sei's drum, über meine Rechtsschutzversicherung habe ich einen Termin beim RA gebucht, jedoch möchte ich mich als Laie gerne fachlich vorbereiten.

Welche Fristen können gesetzt werden bzw. sind mögliche Schadensersatzansprüche umsetzbar? Eine Wandlung scheidet wohl aus. Totes Kapital zu akzeptieren ist für mich keine Lösung, eventuell hat ja jemand etwas Feedback über?

Vielen Dank & schönes We!



Hank
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Re: Ausbezahlter Neuwagen wird nicht vom Händler übergeben

Beitrag von Hank » 30.07.2022, 04:36

…“Wandel durch Handel“ heißt es und so würden auch die Richter gleich zu Beginn eines möglichen Zivilprozesses versuchen, einen Vergleich zwischen den Streitparteien zustande zu bringen, ansonsten könnten Jahre vergehen bis zur nächsten Tagsatzung…

alles2
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Re: Ausbezahlter Neuwagen wird nicht vom Händler übergeben

Beitrag von alles2 » 30.07.2022, 10:14

Erwartet man sich anwaltlichen Rat, sollte mit dem Kaufvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gedient werden können. Schadenersatz kann bei Lieferverzug geltend gemacht werden. Es ist hier nicht abzuleiten, was bei Vertragsabschluss für ein Liefer- bzw. Übergabetermin (bspw. nicht später als 2 Monate) vereinbart wurde und ob wir uns bereits außerhalb dessen befinden. Hält sich der Fachbetrieb selbst nach einer angemessenen Nachfrist (von oft 2 Wochen mittels eingeschriebener Brief) nicht an den Termin, kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Das erfolgt mittels eingeschriebenen Briefs.

Sobald sich der Tag der Bereitstellungsanzeige innerhalb der Fristen bewegt, gelten diese als erfüllt und es läge nun am Käufer, die Annahme des Fahrzeuges rechtzeitig vorzunehmen. Denn sonst kann er in Verzug geraten, wofür ein entsprechendes Standgeld iHd ortsüblichen Lagerkosten entstehen könnte. Auch hier der Verweis auf die AGB.
Zuletzt geändert von alles2 am 31.07.2022, 00:12, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Der_Reisende
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Re: Ausbezahlter Neuwagen wird nicht vom Händler übergeben

Beitrag von Der_Reisende » 30.07.2022, 18:43

alles2 hat geschrieben:
30.07.2022, 10:14
Erwartet man sich anwaltlichen Rat, sollte mit dem Kaufvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gedient werden können. Schadenersatz kann bei Lieferverzug geltend gemacht werden. Es ist hier nicht abzuleiten, was bei Vertragsabschluss für ein Liefer- bzw. Übergabetermin (bspw. nicht später als 2 Monate) vereinbart wurde und ob wir uns bereits außerhalb dessen befinden. Hält sich der Fachbetrieb selbst nach einer angemessenen Nachfrist (von oft 2 Wochen mittels eingeschriebener Brief) nicht an den Termin, kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Das erfolgt mittels eingeschriebenen Briefs.
Ich habe mir heute Nachmittag etwas Zeit für die Lektüre der AGB des betroffenen Händlers genommen. Der Vertrag wurde am 3.Februar abgeschlossen, als Lieferzeit sind "ca. 17 Wochen" (wortwörtlich angeführt) vermerkt. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass sich eine Lieferzeit aufgrund der Sonderausstattung um zwei Monate verlängern kann, demnach wären wir (wenn ich mich nicht verrechnet habe) am 3.August 2022 als Fristende angelangt.
alles2 hat geschrieben:
30.07.2022, 10:14
Sobald sich der Tag der Bereitstellungsanzeige innerhalb der Fristen bewegt, gelten diese als erfüllt und es läge nun am Käufer, die Annahme des Fahrzeuges rechtzeitig vorzunehmen. Denn sonst kann er in Verzug geraten, wofür ein entsprechendes Standgeld iHd ortsüblichen Lagerkosten entstehen können. Auch hier der Verweis auf die AGB.
In den AGB ist pkt. Rücktrittsklauseln u.a. angemerkt: "...Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht, oder kommt er in Verzug, ist der andere Teil unter Setzung einer Nachfrist von 1 Monat zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt...". Laut Rechtsauskunft des ÖAMTC kann diese Nachfrist in meinem Fall sogar auf 1 Woche gekürzt werden, selbstverständlich unter Geltendmachung mittels Einschreiber.

Interessant ist für mich auch folgender Passus in der Einleitung zu den AGB: "...Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das Fahrzeug ordnungsgemäß und bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hiervon nachweislich informiert hat...". Nun könnte man einbringen, was alles unter eine ordnungsgemäße Bereitstellung fällt. Das verzögerte Ausstellen von, für eine Zulassung relevanten, Papieren ist es mEn jedenfalls nicht.

Quo vadis?

alles2
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Re: Ausbezahlter Neuwagen wird nicht vom Händler übergeben

Beitrag von alles2 » 31.07.2022, 00:21

Das meinte ich mit der Bereitstellungsanzeige. Es geht nicht nach dem, seit wann das Fahrzeug im Firmenhof steht. Sondern wann man sich bei Dir wegen der Freigabe gemeldet hat. Für mich schaut es so aus, als ob da wer ungeduldig wäre. Ansonsten wäre die Frage, wie man als Käufer davon wusste, dass das Fahrzeug bereits beim Verkäufer ist. Es mutet seltsam an, wenn der Händler über die Abnahme informiert, es jedoch nicht zulässt.
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Der_Reisende
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Re: Ausbezahlter Neuwagen wird nicht vom Händler übergeben

Beitrag von Der_Reisende » 31.07.2022, 14:31

Der Händler informierte uns am 19.Juli 2022 via Whats App Foto (welches das Fahrzeug auf einem LKW verladen zeigt) über die Anlieferung auf seinem Firmengelände. Das diese Information nicht als Fertigstellungsanzeige im eigentlichen Sinn zu werten ist, wäre mir bewusst. Auch haben wir Fotos erhalten, welche das Kraftfahrzeug im abgeladenem zustand auf einem Firmenparkplatz des Händlers zeigen.

Mehrmalige Auskunftsbegehren nach einem Übergabetermin wurden mit dem Hinweis auf werksseitig noch ausständige Fahrzeugpapiere (welche zum Ausstellen des Typenscheines notwendig sind) abgewiesen. Ungeachtet etlicher Urgenzen, hat sich dieser Status bis heute nicht verändert.

Meine "Ungeduld" ist den Vorbereitungen zu einer Fernreise geschuldet, welche uns im Herbst nach Südeuropa (und somit durch Frankreich) führen wird. Hierfür ist nämlich eine gültige Umweltplakette von Nöten, deren Ausstellung ist Dank der lokalen Behörden leider etwas zeitintensiv.

alles2
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Re: Ausbezahlter Neuwagen wird nicht vom Händler übergeben

Beitrag von alles2 » 31.07.2022, 18:13

"I hea di eh gehn", nur wird auch der Händler sich im vertraglichen Rahmen bewegen (dürfen), ohne dass man gleich einen Anwalt bemühen muss. In solchen Belangen erledigen sich die Dinge meist, wenn man sich vorher die Konditionen durchgelesen hätte oder bei Vertragsabschluss klarere Fristen gesetzt worden wären.

Immerhin hast Du hier verlässlich mitgewirkt, sodass die Sachlage gut erörtert werden konnte. Sollten durch die kurze Rechtsauskunft neue Erkenntnis ergeben, wäre es fein, diese von Dir hier präsentiert zu bekommen. Könnten nämliche wertvolle Informationen für all jene sein, die in eine ähnliche Lage geraten.
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Der_Reisende
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Re: Ausbezahlter Neuwagen wird nicht vom Händler übergeben

Beitrag von Der_Reisende » 01.08.2022, 20:13

alles2 hat geschrieben:
31.07.2022, 18:13
"I hea di eh gehn", nur wird auch der Händler sich im vertraglichen Rahmen bewegen (dürfen), ohne dass man gleich einen Anwalt bemühen muss. In solchen Belangen erledigen sich die Dinge meist, wenn man sich vorher die Konditionen durchgelesen hätte oder bei Vertragsabschluss klarere Fristen gesetzt worden wären.
Prinzipiell ja, jedoch ist die Erwartungshaltung des Konsumenten über verbindliche Auskünfte durch den Händler wohl kaum verwerflich. Erst recht nicht dann, wenn sich der Kaufgegenstand bereits vor Ort befindet und durch Nachlässigkeit bis heute nicht übergeben worden ist.
alles2 hat geschrieben:
31.07.2022, 18:13
Immerhin hast Du hier verlässlich mitgewirkt, sodass die Sachlage gut erörtert werden konnte. Sollten durch die kurze Rechtsauskunft neue Erkenntnis ergeben, wäre es fein, diese von Dir hier präsentiert zu bekommen. Könnten nämliche wertvolle Informationen für all jene sein, die in eine ähnliche Lage geraten.
Das kann ich gerne machen, ein solches Forum lebt vom Informationsaustausch. Nächste Woche ist ohnehin ein Termin beim Anwalt des Vertrauens anberaumt, somit bleibt es interessant.

alles2
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Re: Ausbezahlter Neuwagen wird nicht vom Händler übergeben

Beitrag von alles2 » 01.08.2022, 22:01

Jetzt hast Du durch die Rechtsberatung eines Automobilclubs und das Forum eine erste Orientierung bekommen. Mehr wie eine angemessene Nachfrist (von üblicherweise zwei Wochen) setzen und nötigenfalls den Rücktritt erklären oder eben warten, gibt es eigentlich nicht. Diese eine Woche, die der Autofahrerclub erwähnt hat, dürfte sich auf das unbestimmte Datum (als Anhaltspunkt) für die Übergabe beziehen. Z.B. könnte man erste Schritte ab dem 10.8.2022 setzen. Schließlich heißt es nicht "ca. 18 Wochen" und irgendwann muss ja die Toleranzgrenze erreicht sein.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Du Dich an das Lieferwerk wendest und fragst, ob die Angaben des Händlers stimmen (evtl. liegt ein Missverständnis vor) und ob sowas öfters vorkommt. Von einem Fahrzeug, das zwar brav im Hof steht, aber nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist, hat man nichts. Komme daher nicht ganz mit, was Du Dir von der anwaltlichen Rechtsauskunft erhoffst. Oder Du wirfst dem Verkäufer eine böse Absicht vor, weil er Dir was vormachen könnte. Ich nehme an, dass das Thema Vorführ- bzw. Leihwagen nie zur Debatte stand.
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