2 Staatsbürgerschaften - 1 Person
Verfasst: 29.07.2022, 11:58
Guten Tag,
Ich lebe derzeit in Österreich als Drittstaatsangehöriger mit einem studentischen Aufenthaltstitel und habe vor kurzem die rumänische Staatsbürgerschaft (als auch den Reisepass) erhalten - also ich habe 2 Pässe (=Staatsbürgerschaften) gleichzeitig und laut Gesetz meines Herkunftslandes als auch laut rumänischem Gesetz ist es erlaubt.
Ich wollte nämlich von einem Aufenthaltstitel zu einer Anmeldebescheinigung (EWR-Bürger) zu wechseln. Mein Name unterscheidet sich in den beiden Pässen um zwei Buchstaben also sie sind nicht gleich identisch (zB im rumänischen Familienname steht die Buchstabe "Ț" und im Familienname eines Drittlandes steht "TS"). Dafür wollte ich auch mein Bank Austria Konto ändern (=das Konto, das ich jetzt besitze als Drittstaatsangehöriger, durch den rumänischen Reisepass zu ersetzen und nicht ein neues Konto erstellen), jedoch es wurde gesagt, dass ich einen "Nachweis" bekommen soll, wo steht, dass der Inhaber von diesen beiden Pässe gleiche Person ist. Ich habe die Info gelesen, dass es eventuell mithilfe vom Gericht durchgeführt werden kann, wo ich unter Eid schwöre, dass beide Pässe von mir sind.
Ist es wirklich so? Wenn ja, soll ich halt das Landesgericht anrufen und dort fragen oder gibst andere Stelle bzw. Behörde wo diesen Fall erklärt wird.
MfG,
Max.
Ich lebe derzeit in Österreich als Drittstaatsangehöriger mit einem studentischen Aufenthaltstitel und habe vor kurzem die rumänische Staatsbürgerschaft (als auch den Reisepass) erhalten - also ich habe 2 Pässe (=Staatsbürgerschaften) gleichzeitig und laut Gesetz meines Herkunftslandes als auch laut rumänischem Gesetz ist es erlaubt.
Ich wollte nämlich von einem Aufenthaltstitel zu einer Anmeldebescheinigung (EWR-Bürger) zu wechseln. Mein Name unterscheidet sich in den beiden Pässen um zwei Buchstaben also sie sind nicht gleich identisch (zB im rumänischen Familienname steht die Buchstabe "Ț" und im Familienname eines Drittlandes steht "TS"). Dafür wollte ich auch mein Bank Austria Konto ändern (=das Konto, das ich jetzt besitze als Drittstaatsangehöriger, durch den rumänischen Reisepass zu ersetzen und nicht ein neues Konto erstellen), jedoch es wurde gesagt, dass ich einen "Nachweis" bekommen soll, wo steht, dass der Inhaber von diesen beiden Pässe gleiche Person ist. Ich habe die Info gelesen, dass es eventuell mithilfe vom Gericht durchgeführt werden kann, wo ich unter Eid schwöre, dass beide Pässe von mir sind.
Ist es wirklich so? Wenn ja, soll ich halt das Landesgericht anrufen und dort fragen oder gibst andere Stelle bzw. Behörde wo diesen Fall erklärt wird.
MfG,
Max.