1 Garten - 2 Eigentümerparteien - 2 Meinungen - 1 Dilemma

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stofflinger321
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1 Garten - 2 Eigentümerparteien - 2 Meinungen - 1 Dilemma

Beitrag von stofflinger321 » 15.07.2022, 17:41

Seit ca. 7 Jahren habe ich die mündliche Erlaubnis, einen Garten zu benützen, der im gleichberechtigten Eigentum zweier Familien ist.

Es existieren eindeutig erkennbare Grenzen zwischen den beiden Grundstücksteilen. Weiters gibt es auch keine Dokumente, die belegen, welcher Teil des Garten zu welchem Eigentümer gehören.

Vor kurzem erhielt ich von einer der Parteien ein Benützungsverbot unter Androhung einer Besitzstörungsklage.

Nun meine Frage an das Schwarmwissen: Darf ich den Garten betreten oder nicht?



alles2
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Re: 1 Garten - 2 Eigentümerparteien - 2 Meinungen - 1 Dilemma

Beitrag von alles2 » 16.07.2022, 09:37

Über die Zuordnung bestimmter Flächen könnte es eine Benützungsvereinbarung geben, die nicht ins Grundbuch eingetragen werden muss. Bei gemeinsamen Benützungsregeln, zu der auch die persönliche Dienstbarkeit nach § 504 ABGB gehört, braucht es die Einstimmigkeit. Ist ein Servitut nicht verbüchert worden oder hat dessen Inhaber sonst nichts in der Hand, wird ein Klagerechte iSv § 523 ABGB schwer durchsetzbar sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
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Re: 1 Garten - 2 Eigentümerparteien - 2 Meinungen - 1 Dilemma

Beitrag von Hank » 16.07.2022, 13:46

..."bis auf Widerruf gestattet" lautet eine klassische Formel...

Dibbis
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Re: Stacketenzaun

Beitrag von Dibbis » 10.11.2022, 16:02

stofflinger321 hat geschrieben:
15.07.2022, 17:41
Seit ca. 7 Jahren habe ich die mündliche Erlaubnis, einen Garten zu benützen, der im gleichberechtigten Eigentum zweier Familien ist.

Es existieren eindeutig erkennbare Grenzen zwischen den beiden Grundstücksteilen. Weiters gibt es auch keine Dokumente, die belegen, welcher Teil des Garten zu welchem Eigentümer gehören.

Vor kurzem erhielt ich von einer der Parteien ein Benützungsverbot unter Androhung einer Besitzstörungsklage.

Nun meine Frage an das Schwarmwissen: Darf ich den Garten betreten oder nicht?

wie wurde die Frage gelöst?

stofflinger321
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Re: 1 Garten - 2 Eigentümerparteien - 2 Meinungen - 1 Dilemma

Beitrag von stofflinger321 » 12.11.2022, 12:37

Durch ein konstruktives Gespräch mit der Partei, die das Betretungsverbot ausgesprochen hat, konnte das Problem gelöst werden.

Juser
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Re: 1 Garten - 2 Eigentümerparteien - 2 Meinungen - 1 Dilemma

Beitrag von Juser » 23.11.2022, 00:31

Weiters gibt es auch keine Dokumente, die belegen, welcher Teil des Garten zu welchem Eigentümer gehören.
Ein bisschen Off-topic, aber nur aus Interesse: Es handelte sich wahrscheinlich um einen nicht-parifizierten Garten, oder? Man kennt das eigentlich nur von Wohnungen, aber es hat mich hier irgendwie an die Parifizierungen erinnert.

stofflinger321
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Re: 1 Garten - 2 Eigentümerparteien - 2 Meinungen - 1 Dilemma

Beitrag von stofflinger321 » 23.11.2022, 08:29

Stimmt, es handelt sich um einen nicht-parifizierten Garten, der zu gleichen Teilen auf 2 Eigentümer aufgeteilt ist.

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