Aufteilung Ehewohnung
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Aufteilung Ehewohnung
Ist es richtig, dass es Rechtsprechung dazu gibt, dass eine Ehewohnung, die zwar der Ehegatte eingebracht hat, in die Aufteilung fällt, wenn die Ehegattin über viele Jahre das Haus in Schwung hielt und viel persönliche Arbeit in dieses Haus steckte?
Re: Aufteilung Ehewohnung
Das würde mich dann doch stark wundern, denn üblicherweise wird unter den Gesichtspunkten des § 82 Abs 2 EheG (Ehegesetz) entschieden:
Hingegen kann ich mir das Anwartschaftsrecht sehr gut vorstellen, wenn es sich vorher um einen unbewohnbaren Rohbau handelte und der Ehepartner es dann (auch durch getätigte Investitionen) fertiggestellt hat, oder dessen Erfassung in die Aufteilung vereinbart wurde (Stichwort Werterhöhung/Wertsteigerung/Wertzuwachs). Für mich wäre plausibler, wenn für besondere Arbeits- oder Naturalleistungen (z.B. neben der vorwiegenden Kindererziehung in einem Arbeitsverhältnis gewesen) eine Ausgleichsleistung bemessen werden würde oder dass dann die Aufteilung nicht mehr 1:1 erfolgt, sondern im Verhältnis 3:2 ausschlägt. Voraussetzung ist dabei stets, dass die Wohnung tatsächlich auch zur gemeinsamen Lebensführung benutzt wurde.Die Ehewohnung, die ein Ehegatte in die Ehe eingebracht oder von Todes wegen erworben oder die ihm ein Dritter geschenkt hat, ist in die Aufteilung dann einzubeziehen, wenn dies vereinbart wurde, wenn der andere Ehegatte auf ihre Weiterbenützung zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist oder wenn ein gemeinsames Kind an ihrer Weiterbenützung einen berücksichtigungswürdigen Bedarf hat. Gleiches gilt für den Hausrat, wenn der andere Ehegatte auf seine Weiterbenützung zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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