Erbrecht
Verfasst: 12.07.2022, 13:07
Folgende Situation:
2008 wurde bei einem Notar seitens meiner mittlerweile Ex-Schwigereltern ein Testament hintelegt, dass mein Sohn Haupterbe ist und er die Eigentumswohnung nach dem Tod seiner Großeltern erbt.
Der Sohn (mein Exmann und auch Vater des mittlerweile erwachsenen Kindes) wurde enterbt und der Pflichtteil bereits ausbezahlt - ist auch im Testament festgehalten.
Im Grundbuch ist nur Ex-Schwiegervater eingetragen, im Testament wurde auch festgehalten, dass beide Ex-Schwiegereltern Wohnrecht auf Lebenszeit haben.
Nun ist es so, dass beide Ex-Schwiegerelternteile im Pflegeheim sind, mein Exmann - der sehr egoistisch und geldgierig ist - die Erwachsenenvertretung für seinen dementen Vater bekommt - auch die Eigentumswohnung betreffend - also so gesehen eine Generalvollmacht.
Nun zur Frage:
Kann sich mein Exmann mit der Generalvollmacht ins Grundbuch eintragen lassen und unseren Sohn nach dem Tod meiner Ex-Schwiegereltern einfach übergehen?
Vielen, herzlichen Dank für Eure Info!
AnJa
2008 wurde bei einem Notar seitens meiner mittlerweile Ex-Schwigereltern ein Testament hintelegt, dass mein Sohn Haupterbe ist und er die Eigentumswohnung nach dem Tod seiner Großeltern erbt.
Der Sohn (mein Exmann und auch Vater des mittlerweile erwachsenen Kindes) wurde enterbt und der Pflichtteil bereits ausbezahlt - ist auch im Testament festgehalten.
Im Grundbuch ist nur Ex-Schwiegervater eingetragen, im Testament wurde auch festgehalten, dass beide Ex-Schwiegereltern Wohnrecht auf Lebenszeit haben.
Nun ist es so, dass beide Ex-Schwiegerelternteile im Pflegeheim sind, mein Exmann - der sehr egoistisch und geldgierig ist - die Erwachsenenvertretung für seinen dementen Vater bekommt - auch die Eigentumswohnung betreffend - also so gesehen eine Generalvollmacht.
Nun zur Frage:
Kann sich mein Exmann mit der Generalvollmacht ins Grundbuch eintragen lassen und unseren Sohn nach dem Tod meiner Ex-Schwiegereltern einfach übergehen?
Vielen, herzlichen Dank für Eure Info!
AnJa