Hallo Zusammen!
Hab mir die Frage gestellt in wie weit ein Unternehmen/eine Firma (keine öffentliche Stelle im Sinne der Amtshilfe) in Österreich der Polizei Auskunft geben darf bzw. muss.
Konkretes Beispiel: wenn gegen jemanden wegen einem Vergehens- oder Verbrechenstatbestand nach dem StGB ermittelt wird und die Polizei Auskunft über grundsätzliche Daten wie Adresse, Telefonnummer oder - im Falle einer Leasingfirma - das Unternehmen wo der Betroffene tatsächlich arbeitet, benötigt.
Habe da schon so manche Meinungen gehört die ganz weit auseinandergehen. ("ist aufgrund des Datenschutzes in jedem Falle rechtswidrig"... bis zu... "bei strafrechtlicher Verfolgung verpflichtend, da ansonsten der Verdacht der Begünstigung zu prüfen ist").
Kann mir das jemand beantworten und auch die Rechtsgrundlage (StPO, DSG, etc.) nennen?
Danke!!!
Maxwell
Datenschutz; Auskünfte von Firmen an Polizei
Re: Datenschutz; Auskünfte von Firmen an Polizei
Bei der Qualifikation, ob man etwas sagen muss, wird zwischen Erkundigungen nach § 152 StPO und Vernehmungen nach § 153 StPO unterschieden, deren Definitionen man unter § 151 StPO findet. Demnach sind Angaben bei formlosen Auskunftsverlangen der Polizei freiwilliger Natur.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Datenschutz; Auskünfte von Firmen an Polizei
...in Amerika wird gedealt (siehe die ganzen Hollywood-Filme) - in Österreich herrscht im Strafprozess Untersuchungsgrundsatz, bis eben die Wahrheit ans Tageslicht kommt, egal, ob wer etwas sagt oder nicht...
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