Geteiltes Eigentum - Aufteilung Abgaben

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Jochen Hoedl
Beiträge: 19
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Geteiltes Eigentum - Aufteilung Abgaben

Beitrag von Jochen Hoedl » 05.07.2022, 16:46

Liebe Forengemeinde,
mir fehlen die Begrifflichkeiten um die Suche richtig bedienen zu können und ersuche um eure geschätzte Unterstützung.

2 fremde Personen sind im Eigentum eines 2 Familienhauses dem die Gemeinde Abgaben vorschreibt wie z.B. Strom, Müll, Wasser, Kanal.

Ich würde gerne erfahren wie hier die Aufteilung bei Kanal, Wasser, Strom erfolgt, wenn Person A im Haus lebt und Person B nicht.

Hätte hier eventuell bitte jemand einen Hilfe?
LG



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Geteiltes Eigentum - Aufteilung Abgaben

Beitrag von alles2 » 06.07.2022, 02:11

Alle Themen werden hier auch noch nicht abgedeckt worden sein. Hinsichtlich der Gemeindeabgaben bei mehreren Eigentümern wüsste ich jetzt auch nichts. Was die Gesamtschuld von Miteigentümern iSv § 9 Abs.2 GrStG (Grundsteuergesetz) anbelangt, dann sehr wohl.

Zu den öffentlichen Abgaben kann jede Gemeinde eigene Verordnungen haben, die auf verschiedenste Gesetze beruhen können. Oft heißt es dann, dass Miteigentümer die Gebühr zur ungeteilten Hand schulden. Gibt es dahingehend keine Grundsteuervereinbarung, kann es passieren, dass die Gemeinde sich auf Grund diverser Kriterien für einen Miteigentümer entscheidet. Das heißt jedoch keinesfalls, dass ihm diese Gebührenschuld vorgeschrieben wird. Die Gesamtschuldner hätten die Aufteilung dann unter sich zu klären.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Re: Geteiltes Eigentum - Aufteilung Abgaben

Beitrag von DorisMihokovic » 10.07.2022, 22:27

Ich bekomme derartige Zuschriften/Vorschreibungen von der Stadtgemeinde immer "An Frau D.M. und Miteigentümer", auch wenn ich die Alleineigentümerin bin. Ich leite daraus ab, dass der Gesamtbetrag an die Gemeinde zu überweisen ist. Im Innenverhältnis (Wohnungseigentümer-Gemeinschaft) werden diese Kosten als Betriebskosten nach Anteilen aufgeteilt, unabhängig davon, ob eine Wohneinheit unbenutzt wird, oder nicht. Es kann jedoch einvernehmlich auch eine andere Regelung getroffen werden.

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