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Ist ein Verwaltungsvertrag eine Urkunde?

Verfasst: 30.06.2022, 15:26
von Marc S.
Hallo!

Ich habe eine Frage hinsichtlich des Verwaltungsmandats bzw. Verwaltungsvertrages welcher zwischen einer Hausverwaltung und einer Eigentümergemeinschaft abgeschlossen wird:

Stellt der Verwaltungsvertrag welcher zwischen einer Hausverwaltung und einer Eigentümergemeinschaft abgeschlossen wird eine Urkunde dar?
Wenn ja, begeht eine Hausverwaltung welche diesen Verwaltungsvertrag nicht an die Anteilseigner der Eigentümergemeinschaft herausgibt eine Urkundenunterdrückung?

Vielen Dank im Voraus für eine Einschätzung

Re: Ist ein Verwaltungsvertrag eine Urkunde?

Verfasst: 01.07.2022, 01:19
von alles2
Strafrechtlich handelt es sich nach § 74 Abs.1 Z 7 StGB um eine Urkunde, da es eine Schrift ist, "die errichtet worden ist, um ein Recht oder ein Rechtsverhältnis zu begründen, abzuändern oder aufzuheben oder eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen". Üblicherweise enthält es ohnehin auch eine Vollmachtsurkunde.

Die Merkmale des Straftatbestandes der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs.1 StGB sehe ich jedoch nicht erfüllt, da die Verwaltung über den Vertrag allein verfügen darf. Auch gälte es zu klären, was das Motiv für ihr Handeln ist. Nach § 20 Abs.7 WEG muss sie auf Verlangen jedem Wohnungseigentümer Auskunft über den Inhalt des Verwaltungsvertrags geben. Erwartet man von diese, dass man freiwillig eine Ablichtung erhält, ist man auf dem Holzweg. Ansonsten kann nach § 30 Abs.1 Z 5 WEG vorgegangen werden, wonach dem Verwalter die Einhaltung seiner Pflicht aufgetragen oder der Verwaltungsvertrag wegen grober Verletzung seiner Pflicht aufgelöst wird (siehe auch § 21 Abs.3 WEG).

Re: Ist ein Verwaltungsvertrag eine Urkunde?

Verfasst: 01.07.2022, 10:58
von Marc S.
Super, vielen Dank für die schnelle und kompetente Auskunft.