Eigentumswohnung: Instandhaltung/Wartung von Terrassen und Balkone
Verfasst: 26.06.2022, 20:24
Hallo liebe Forumsteilnehmenr!
Ich möchte die Terrassen und Balkone meiner Eigentumswohnung verschönen, indem ich sie mit Hochdruckreiniger reinige.
Meine Frage wären, die ich als juristischer Laie nicht beantworten kann, ob ich diese überhaupt reinigen darf bzw. die Hausverwaltung das nur darf?
Ich weiß, das für die Instandhaltung (also beispielsweise neue Überdachung oder neue Bodenplatten) die Hausverwaltung zuständig ist, da dies zum Gebäude zählt.
Für die Reinigung gilt das genauso?
Im Wohnungseigentumsvertrag habe ich nach Begriffen wie Terrasse, Balkon und Fenster gesucht, es kommt aber nirgends vor.
Danke und schönen Wochenstart
Ich möchte die Terrassen und Balkone meiner Eigentumswohnung verschönen, indem ich sie mit Hochdruckreiniger reinige.
Meine Frage wären, die ich als juristischer Laie nicht beantworten kann, ob ich diese überhaupt reinigen darf bzw. die Hausverwaltung das nur darf?
Ich weiß, das für die Instandhaltung (also beispielsweise neue Überdachung oder neue Bodenplatten) die Hausverwaltung zuständig ist, da dies zum Gebäude zählt.
Für die Reinigung gilt das genauso?
Im Wohnungseigentumsvertrag habe ich nach Begriffen wie Terrasse, Balkon und Fenster gesucht, es kommt aber nirgends vor.
Danke und schönen Wochenstart