Anzeige/Forderung von Schadensersatz durch grob fahrlässige Ansteckung mit Corona

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Paul97
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Anzeige/Forderung von Schadensersatz durch grob fahrlässige Ansteckung mit Corona

Beitrag von Paul97 » 20.06.2022, 20:40

Guten Abend allseits,

eine gute Freundin von mir war auf einer kleinen Feier, sie hat eine Impfbefreiung aufgrund einer Autoimmunerkrankung (Lupus).
Auf der Feier war eine Person die Am selben Tag Fieber hatte und Schmerzmittel einnahm damit es ihr wieder besser ging. Sie meinte das wäre nur ein Hitzeschlag weil es in ihrer Wohnung recht heiß war, was meine Freundin schon ziemlich seltsam fand von der Symptomatik und der Erzählung her. Die Person hat auch Leute aus ihrem Glas trinken lassen also in keinster Weise irgendwie aufgepasst (meine Freundin hat nicht davon getrunken, sich aber etwas länger mit ihr unterhalten etc.). Angeblich hat sie 1 oder 2 Tage vor der Feier einen Antigen Test gemacht der negativ war, jedoch am Tag der Symptome etc meines Wissen nicht. Ca. 1 Tag nach der Feier kam heraus dass die Person positiv ist, da sie getestet wurde. Meine Freundin hat nun Corona und es geht ihr richtig dreckig, es ist klar dass sie sich bei ihr angesteckt haben muss, 2,5 Tage nach der Feier brach Corona aus. Da meine Freundin selbstständig ist und immer wieder Projektbezogene Jobs bekommt hat sie nun durch die Krankheit einen für sie wichtigen Job verloren

Da die Person auf der Feier trotz Symptomen, Fieber, der Einnahme von Schmerzmitteln grob fahrlässig Leute gefährdet und sogar angesteckt hat. Überlegt meine Freundin auf Schadenersatz etc. zu klagen. Nun meine Frage an euch, wie groß wären die Erfolgsaussichten der Klage in diesem Fall? Und mit welcher Summe könnte sie bei Erfolg rechnen? (Sie hat eine Rechtsschutzversicherung falls das von Bedeutung ist)-
Manche Personen von der Feier würden höchstwahrscheinlich nichts mit einem Prozess zu tun haben wollen dh. ist auch unklar inwieweit jemand etwas bezeugen würde jedoch gibt es auch den ein oder anderen Chat zu diesem Thema.

Ich bedanke mich herzlich im voraus für eure Antworten!
Liebe Grüße,
Paul



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Anzeige/Forderung von Schadensersatz durch grob fahrlässige Ansteckung mit Corona

Beitrag von alles2 » 20.06.2022, 22:40

Das wären mir zu viele unbekannte Parameter. Ebenso könnte man sich die Frage stellen, wie wahrscheinlich es ist, dass die Freundin von einem anderen Teilnehmer angesteckt wurde. Man kann auch infektiös sein, bevor sich Krankheitszeichen entwickeln haben oder ohne dass es diese überhaupt gibt. Der Virus kann auch Entzündungen hervorrufen, zu dessen Nachweis ein Rachenabstrich nicht mehr ausreicht. Oder es gibt diese Symptome, ohne noch infektiös zu sein.

So kann sich auch die verdächtigte Person selbst gerade während der Partie angesteckt haben. Wir wissen nicht, ob es mit dem Fieber um eine Selbstdiagnose handelt oder ihm ein Arzt sowas wie Paracetamol verschrieben hat. Manche (vor allem Unkundige) verwechseln Fieber oft mit sowas wie Hitzschlag (oder umgekehrt), gegen den das Arzneimittel nicht hilft. Von daher sind diese Widersprüche nachvollziehbar. Natürlich will die Erkrankte nichts davon wissen und man deutet immer mehr hinein. Auch hier wird bereits von "Symptomen" geschrieben, obwohl es nur Fieber oder Hitzschlag war. Würde nur zu gerne wissen, wer aus einem möglichen Hitzschlag eben Fieber gemacht hat. Kann mir gut vorstellen, dass es von jemanden so getauft wurde, um einen Schuldigen zu finden. Handelte es sich um einen Hitzschlag, ist der Person nichts vorzuwerfen, wenn es ihm später dermaßen besser ging, um den Feierlichkeiten beiwohnen zu können. Durchaus fahrlässig wäre es in der Tat, sollte es sich um Fieber handeln, der auch während der Feier bestand. Denn dieser wird meist durch eine Entzündung im Körper verursacht, bei denen Bakterien, Parasiten oder Viren im Spiel sein können.

Schießt man sich auf den vermeintlichen Übeltäter ein, so könnte man es auch mit der Freundin tun. Sogar Selbsttest, sofern es einer war, können auch falsch negativ/positiv sein. Stattdessen könnte man sich die Frage stellen, warum nicht die entsprechenden Maßnahmen getroffen wurden, damit sich der potentielle Virus sich nicht so leicht auf so viele (?) übertragen hätte können. Gerade bei einer Vorerkrankung sollte man umso vorsichtiger sein.

Wenn Du wüsstest, was ich schon für überzogene Darstellungen gehört habe, die sich bei objektiver Betrachtung als weniger eindeutig herausgestellt hatten. Und das nur, um das zu bekommen, was man möchte. Wie klar die Sachlage ist, sollte man daher anderen überlassen. Aber sicher nicht jenen, die mit Halbwahrheiten auftrumpfen können. Das schreibe ich freilich unter Wahrung einer gewissen Distanz (also allgemein gehalten). Auch ist mir klar, dass man als guter Bekannter sich eher von dem Näherstehenden beeinflussen lässt. Daher kann eine Einschätzung von einer neutraleren Person, z.B. durch dieses Forum, wahrlich nicht schaden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

schanzenpeter
Beiträge: 412
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: Anzeige/Forderung von Schadensersatz durch grob fahrlässige Ansteckung mit Corona

Beitrag von schanzenpeter » 21.06.2022, 13:17

Auch ich bin der Meinung, dass eine Schadenersatzforderung nur dann erfolgreich ist, wenn genau besiesen ist, dass es nur diese eine Person ist, von der man angesteckt wurde und diese grob fahrlässig gehandelt hat. Bloß eine Vermutung, diese könnte es gewesen sein, reicht nicht aus.

Paul97
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Re: Anzeige/Forderung von Schadensersatz durch grob fahrlässige Ansteckung mit Corona

Beitrag von Paul97 » 22.06.2022, 17:32

schanzenpeter hat geschrieben:
21.06.2022, 13:17
Auch ich bin der Meinung, dass eine Schadenersatzforderung nur dann erfolgreich ist, wenn genau besiesen ist, dass es nur diese eine Person ist, von der man angesteckt wurde und diese grob fahrlässig gehandelt hat. Bloß eine Vermutung, diese könnte es gewesen sein, reicht nicht aus.
Mittlerweile kam noch raus dass sich eine zweite Person angesteckt hat, der es ebenfalls sehr schlecht geht. Die betreffende Person da einen "Hitzschlag" selbst diagnostiziert hat, hatte Fieber, hatte sich Fieber gemessen und scheinbar war die Hitzschlag Theorie ihre einzige Erklärung dafür. Nachdem Sie Schmerzmittel einnahm fühlte sie sich etwas besser und kam dann trotz Fieber am selben Tag zu der Feier.
Wie könnte das genau bewiesen werden? Wenn die Angeklagte Person zb. argumentiert dass man sich ja auch in der straßenbahn oder sonst wo angesteckt haben könnte, obwohl es klar ist dass es von der party kam. 2 personen hatten im abstand von 2,5 Tagen Corona.

DorisMihokovic
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Re: Anzeige/Forderung von Schadensersatz durch grob fahrlässige Ansteckung mit Corona

Beitrag von DorisMihokovic » 22.06.2022, 21:55

Bin weder Ärztin noch Rechtsanwältin. Da es für die Teilnahme von Parties keine Testpflicht gibt, müssen die Teilnehmer sich nicht testen lassen. Es gibt auch asymptomatische Infektionen, die genauso weitergegeben werden können wie symptomatische. M.E hätten Schadenersatzforderungen nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die betreffende Person behördlich abgesondert gewesen wäre und gegen den Absonderungsbescheid verstoßen hätte.

Da eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, sollte zunächst einmal der Beratungsrechtsschutz in Anspruch genommen werden, um das Prozessrisiko durch einen neutralen Experten abschätzen zu lassen.

Anton2
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Re: Anzeige/Forderung von Schadensersatz durch grob fahrlässige Ansteckung mit Corona

Beitrag von Anton2 » 26.06.2022, 20:16

Also wenn ich diese Zeilen lese, wird mir schon etwas schlecht.

Das ganze Leben ist nun mal ein Risiko und wenn man auf eine Party geht bzw. andere Leute trifft, dann geht man das Risiko ein, sich eine Krankheit einzufangen. Jeder entscheidet selbst, wie viel Risiko er in seinem Leben eingeht und hat die Wahl, sich auch zuhause einzusperren.

Das war schon immer so nur seit Corona drehen die halben Menschen total durch.

Ich kann doch keine andere Person, wo niemand beweisen kann, wer es war, dafür verantwortlich machen. Nicht mal moralisch.

Wenn man sich in ein Auto setzt, dann hat man ein hohes Risiko, zu verunfallen und trotzdem tun es die Leute massenweise. Selten denken die Leute darüber nach.

Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Anzeige/Forderung von Schadensersatz durch grob fahrlässige Ansteckung mit Corona

Beitrag von Hank » 27.06.2022, 23:29

...um Schadenersatz durchzubringen, muss Schuld und Rechtswidrigkeit des Schädigers streng bewiesen werden, wobei Personenschäden in ihrer Durchsetzbarkeit bevorzugt werden, reine Vermögensschäden werden oft gar nicht ersetzt bzw. unterliegen der Verschuldensstaffelung...

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