Glasbruch Wintergarten

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Simone0108
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Glasbruch Wintergarten

Beitrag von Simone0108 » 20.06.2022, 17:30

Sehr geehrte Damen und Herren hier im Forum!
Wir haben uns vor 9 Monaten einen Glasanbau mit fixen Elementen ,Überdachung als mit verschiebbaren Elementen von einer Firma machen lassen.am Donnerstag ist die Vorderseite, verschiebbarer Teil ohne Fremdeinwirkung aus dem Nichts in sich zusammen gebröselt.
Meine Frage an die Experten, fällt das unter Gewährleistung der Wintergartenfirma, oder geht das rein über die Haushaltsversicherung?
Wären über Rückmeldungen sehr dankbar!
Zuletzt geändert von Simone0108 am 20.06.2022, 22:29, insgesamt 4-mal geändert.



alles2
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Re: Glasbruch Wintergarten

Beitrag von alles2 » 20.06.2022, 19:01

Ein Forum ist üblicherweise mitunter das letzte Mittel, wenn ein Produkt erworben oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen wurde und man bei den von Dir genannten Ansprechpartnern nicht weitergekommen ist. Würde mich daher stark wundern, wenn Du Dich noch nicht an denen gewendet hast. Deren Stellungnahme wäre nämlich von Belang. Zielt die Ursache auf das Verschulden des Kunden (oft schon bei leichter Fahrlässigkeit) oder Versicherungsnehmers (meist ist die grobe Fahrlässigkeit oder der Wintergarten, eine Verglasungen oder große Glasscheiben sind nicht gedeckt) ab und wären Deine Ausführungen nicht plausibel, bräuchte es wohl sowas wie ein Gutachten, um eventuell auch ein Gericht vom Gegenteil überzeugen zu können. Auch können sich Ereignisse abspielen, bei denen man nicht vor Ort war und somit nicht wahrgenommen hat.

War selbst mal Verkäufer und es ist schauderhaft, was für originelle Behauptungen daherkamen, nur damit der Besitzer für seinen selbst verursachten oder begünstigten Schaden nicht geradestehen muss. Damit möchte ich nur sagen, dass es mit derart mageren Angaben nicht ausreichend genug wäre, um Dir eine seriöse Einschätzung abgeben zu können.
Zuletzt geändert von alles2 am 20.06.2022, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Simone0108
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Re: Glasbruch Wintergarten

Beitrag von Simone0108 » 20.06.2022, 19:13

Vielen lieben Dank für deine Rückmeldung!
Ich habe mich im Moment noch an gar niemanden gewannt, war damit beschäftigt ,gefühlte 100000 Glasscherben zu entfernen.... da ich keine sonderlich gute Handwerkerin bin, hat das auch etwas länger gedauert, weil mir ziemlich viel in den Pool gefallen ist und ich vorerst, neben Kindern auch noch Angst um die Poolfolie hatte und mir dahingehend Hilfe suchen musste.
Morgen werd ich das andere in Angriff nehmen.meime Frage war nur, ob ich die Firma kontaktiere oder ob es ohnehin über die Versicherung geht.sorry ich bin nicht allwissend

alles2
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Re: Glasbruch Wintergarten

Beitrag von alles2 » 20.06.2022, 19:22

Habe nichts erwähnt, wofür Du Dich entschuldigen müsstest. Vielmehr wurde darauf hingewiesen, wie gemeinhin vorzugehen wäre und was es benötigen würde, um Dir Konkreteres mitteilen zu können. Bleibt zu hoffen, dass Dir nicht nachgesagt wird, falsch gehandelt zu haben, indem etwaige Beweismittel vernichtet wurden (z.B. bei fehlender Dokumentation durch Aufnahmen).
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Simone0108
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Re: Glasbruch Wintergarten

Beitrag von Simone0108 » 20.06.2022, 19:25

Ich habe alles fotografiert.die Scherben konnte ich wegen Kinder und Hund nicht liegen lassen.abber alles gesammelt und aufgehoben natürlich.
Zum Ablauf, ich hab die schiebenden Elimente wie jeden Tag zugezogen und dann ist in Sekunden ,wie ein Kartenhaus alles zusammengebrochen...

alles2
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Re: Glasbruch Wintergarten

Beitrag von alles2 » 20.06.2022, 20:56

Die Vorgehensweise ist durchaus nachvollziehbar, sollte man den Gefahrenbereich nicht absichern können. Bin nur etwas verunsichert, warum es zuerst heißt, dass "ihr" etwas in Auftrag gegeben habt und dann nur von einer Nicht-Handwerkerin die Rede ist, die alles alleine stemmen muss. Aufgrund der Vorkommnissen in diesem Forum aus der Vergangenheit macht mich das etwas stutzig.

Wie auch immer, auch Handwerker können pfuschen und für Arbeiten durch einen Fachbetrieb gilt bei unbeweglichen Sachen grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von 3 Jahren (§ 933 ABGB), wobei manche auch 5 Jahre anbieten. Was mit Verweis auf § 9 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) wirklich vertraglich festgehalten wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Ihr/Du sollte(s)t denen nachweislich (bzw. schriftlich in eingeschriebener Form) einen Mängelrüge zukommen lassen. Wie man dazu vorgehen könnte und alles Wissenswertes dazu in Anlehnung des § 932 ABGB bzw. § 8 KSchG findet man im dortigen Musterbrief:

https://www.arbeiterkammer.at/service/musterbriefe/reklamation/Baumaengel.html

Da der Schaden nach 6 Monaten ab Übergabe eingetreten sein dürfte, wird die Mangelbehebung durch den Betrieb im Rahmen der Gewährleistung schwerer durchsetzbar. Ansonsten wärt Ihr in der Pflicht, zumindest ihn vom Mangel zu überzeugen (§ 924 ABGB). Auf weitere Schritte könnte man eingehen, wenn der erste gesetzt wurde (u.a. die Schadensmeldung bei der Versicherung, falls Glasbruch gedeckt ist, oder die Beauftragung zur Beseitigung durch ein anderes Unternehmen).
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