Guten tag,
habe folgendes problem.....
Also ich würde gerne wissen ob man eine Anzahlung die man geleistet hat, zurückverlangen kann, wenn man den Dienst nicht in Anspruch nahm....
Mein Beispiel :
Ich suchte eine neue Wohnung..... habe eine Angezahlt
nun kann ich aus rechtlichen gründen (laut Mietvertrag) aber aus meiner alten wohnung nicht ausziehen, für ein bestimmten zeitrahmen....
Kann ich die Anzahlung auf die neue wohnung zurückverlangen oder nicht??
Der einzug für den ich bezahlt habe wäre erst ab 1.12.2002
somit wäre die leistung noch nicht angenommen....
oder sehe ich das falsch??
BITTE HELFT MIR
DANKE
Anzahlung
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Anzahlung
Ich fuerchte, Sie sehen das falsch. Sie haben sich in irgendeiner Form (schluessige Handlung, Anbot...) verpflichtet, die Wohnung zu mieten, andernfalls haetten Sie ja die Anzahlung nicht geleistet. Anders wuerde die Sachlage aussehen, wenn Sie diese ausdruecklich nur unter der Voraussetzung, dass Sie ihr dztiges Mietverhaeltnis zeitgerecht loesen koennen, geleistet haetten.
RE: Anzahlung
Danke vielmals, also habe ich kein anspruch auf mein geld...
Das zimmer gehört insofern den monat mir....
Was passiert wenn sie das zimmer in diesem monat neu vermietet, dann darf derjenige ja nicht einziehen, oder sie müsste mir das geld retour erstatten oder nicht??
Herzlichen dank
mfg
Das zimmer gehört insofern den monat mir....
Was passiert wenn sie das zimmer in diesem monat neu vermietet, dann darf derjenige ja nicht einziehen, oder sie müsste mir das geld retour erstatten oder nicht??
Herzlichen dank
mfg
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RE: Anzahlung
Es ist zu raten, ehestens mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen, da durch Zustandekommen des Mietvertrages fuer die Vertragsaufloesung ein Kuendigungszeitraum einzuhalten ist. D. h. es ist nicht moeglich, den Mietgegenstand ganz einfach nach 1 Monat wieder zurueckzustellen. Die Verpflichtung zur Weiterzahlung der Miete besteht trotzdem weiter. Wenn der Vermieter einen Nachmieter findet, der per 1.12. 2002 bereits in die Wohnung/das Zimmer einziehen moechte, wird er ziemlich sicher zu einer Kulanzregelung mit Ihnen bereit sein. Sie koennen Ihrerseits einen Nachmieter praesentieren. Der Vermieter muss diesen jedoch nicht akzeptieren.