Zinswucher - strafrechtlicher Tatbestand?
Verfasst: 03.06.2022, 12:07
Ein Schlosser, der bei mir im letzten Jahr mit Arbeiten beauftragt war und diese verspätet, fehlerhaft und unvollständig geliefert bzw geleistet hat, hat mir eine überhöhte Rechnung und dann bald auch eine Mahnung mit Mahn- und Verzugszinsen in Höhe von 12 % geschickt. Die Zinsen hat er überdies schon für eine Zeit verrechnet, wo die Rechnung noch nicht einmal fällig war. Das nur am Rande. Da er durch seine Fehlleistung auch noch Schäden verursacht hat, habe ich einen Restbetrag in Höhe von etwas mehr als 3.000 Euro nicht bezahlt und habe auch nicht die Absicht, dies zu tun, sondern lasse mich klagen.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: sind 12 % Mahn- und Verzugszinsen, die weder durch AGB noch vertraglich vereinbart sind oder sonst in irgendeiner Weise angekündigt wurden, gegenüber einem Letztverbraucher überhaupt zulässig, und wenn nein, ist das nicht Zinswucher? Kann ich den Schlosser deswegen anzeigen? Er stellt zudem laufend wahrheitswidrige Behauptungen auf, die mE kreditschädigend sind, aber das ist wieder ein anderes Thema.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: sind 12 % Mahn- und Verzugszinsen, die weder durch AGB noch vertraglich vereinbart sind oder sonst in irgendeiner Weise angekündigt wurden, gegenüber einem Letztverbraucher überhaupt zulässig, und wenn nein, ist das nicht Zinswucher? Kann ich den Schlosser deswegen anzeigen? Er stellt zudem laufend wahrheitswidrige Behauptungen auf, die mE kreditschädigend sind, aber das ist wieder ein anderes Thema.