Zinswucher - strafrechtlicher Tatbestand?

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DorisMihokovic
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Zinswucher - strafrechtlicher Tatbestand?

Beitrag von DorisMihokovic » 03.06.2022, 12:07

Ein Schlosser, der bei mir im letzten Jahr mit Arbeiten beauftragt war und diese verspätet, fehlerhaft und unvollständig geliefert bzw geleistet hat, hat mir eine überhöhte Rechnung und dann bald auch eine Mahnung mit Mahn- und Verzugszinsen in Höhe von 12 % geschickt. Die Zinsen hat er überdies schon für eine Zeit verrechnet, wo die Rechnung noch nicht einmal fällig war. Das nur am Rande. Da er durch seine Fehlleistung auch noch Schäden verursacht hat, habe ich einen Restbetrag in Höhe von etwas mehr als 3.000 Euro nicht bezahlt und habe auch nicht die Absicht, dies zu tun, sondern lasse mich klagen.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: sind 12 % Mahn- und Verzugszinsen, die weder durch AGB noch vertraglich vereinbart sind oder sonst in irgendeiner Weise angekündigt wurden, gegenüber einem Letztverbraucher überhaupt zulässig, und wenn nein, ist das nicht Zinswucher? Kann ich den Schlosser deswegen anzeigen? Er stellt zudem laufend wahrheitswidrige Behauptungen auf, die mE kreditschädigend sind, aber das ist wieder ein anderes Thema.



alles2
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Re: Zinswucher - strafrechtlicher Tatbestand?

Beitrag von alles2 » 04.06.2022, 01:10

Mahnzinsen sind mir neu. Vielleicht wurden Mahnspesen und Verzugszinsen zusammengefasst. Weiß auch nicht, ob die 12 % tatsächlich so ausgewiesen wurden oder man auf diesen Wert durch Rückberechnung gekommen ist. Ansonsten sollte folgendes gelten:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17842#p42886

Alles andere könnte sich als nichtig herausstellen. Als Orientierung dient § 6 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) mit Verweis den 13. Punkt im ersten Absatz. Um Wucher anzuzeigen, sollten die Tatbestandsmerkmale des § 155 StGB erfüllt sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

DorisMihokovic
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Re: Zinswucher - strafrechtlicher Tatbestand?

Beitrag von DorisMihokovic » 04.06.2022, 21:39

Danke für die rasche Antwort.
Der Schlosser hat 12 % Mahn- und Verzugszinsen verrechnet. Mahnzinsen sind mir kein Begriff. Ich denke, er hat Mahnspesen gemeint, und in die 12 % "hineingepackt".

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