Strohmann bei Immobillie

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Bullettoni
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Strohmann bei Immobillie

Beitrag von Bullettoni » 29.05.2022, 08:35

Hallo,

Mein Vater hat vor 20 Jahren ein schönes Haus gebaut und nutzte dazu als Strohmann meinen Bruder im Grundbuch, weil er dies selber wegen Strafdelikten nicht bauen durfte.
Mein Vater ist jetzt 85 verzweifelt und Pleite. Mein Bruder weigert sich meinen Vater das Haus zurück zu geben oder es zu verlaufen und wenn mein Vater stirbt habe ich als 2. Sohn und logischer Erbe auch kein anspruch auf meinen Pflichtenanteil ? :(

Danke



alles2
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Re: Strohmann bei Immobillie

Beitrag von alles2 » 29.05.2022, 09:27

Sobald der Nachweis erbracht werden kann, dass es sich um eine Schenkung durch den Vater an den Bruder handeln könnte, schaut die Sachlage wegen § 783 Abs.1 ABGB gut für Dich aus. Das könnte durch Belege, wonach sich nur der Vater am Bau beteiligt hat, sein Auslangen finden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Bullettoni
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Re: Strohmann bei Immobillie

Beitrag von Bullettoni » 29.05.2022, 10:23

Danke für die Antwort !
Das Problem ist: Dieses Haus wird über einen Kredit finanziert den mein Vater bis heute noch über die Firma seiner Freundin abbezahlt die in diesem Haus Niedergelassen ist.
Deshalb denke ich wird es schwierig sein hier meinen Pflichtanteil jemals anzufechten ?
Mein Bruder macht alle Schotten dicht und geht jedem Gespräch aus dem Weg und spielt auf Zeit (Vater ist 84)..
Er denkt wohl das mit dem Tod von unserem Vater es Gesetzlich und Moralisch dan sowieso kein Thema mehr sein wird mit mir dieses Erbe zu teilen..
Auf dem Papier ist sowieso er der besitzer und sieht sich voll im recht weil er dafür „20 Jahre lang den Kopf hingehalten hat“.. obwohl er seit Jahren im Ausland lebt und eigentlich nichts dafür tun hat müssen..
Abbezahlt wurde/wird es von der miete der Freundin meines Vaters und dessen Arbeit.
Was meint ihr was ich tun soll ?

alles2
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Re: Strohmann bei Immobilie

Beitrag von alles2 » 29.05.2022, 11:41

Nicht nur Liegenschaften, sondern auch Barvermögen kann Gegenstand von Schenkungen sein. Haben auch andere ihren Anteil an der Immobilie, wird es ungleich schwieriger. Aber auch das kann aufgedröselt werden, wenn man gemäß § 786 ABGB im Verlassenschaftsverfahren seinen Anspruch auf Auskunftserteilung der Geschenknehmer geltend macht. Dann sollte der Bruder gegenüber dem Gericht auch mit der Sprache rausrücken.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Bullettoni
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Re: Strohmann bei Immobillie

Beitrag von Bullettoni » 30.05.2022, 00:25

OK Danke !
Mein Bruder und dessen frisch eingeheiratete Frau kann das nicht rechtlich umgehen ?

Das Problem was ich noch sehe, Das Haus wurde damals 2003 für 500.000€ gebaut wovon mein Vater dienanzahlung und seine damalige Freundin über die Firmenmiete 300.000€ bereits abbezahlt haben.
Wert ist das Haus jetzt mind. 1-2Mio.€ !
Mein Bruder und seine neue Frau werden im Todesfall mit sicherheit den restlichen Kredit ausbezahlen und dann behaupten das sie das restliche Haus bezahlt haben und es so oder so ihnen gehört. Ich bin mir da nicht so sicher ob ich da
grosse Anspruchschancen habe. Mein Vater wird grade sehr manipuliert von ihnen, ist Pleite und darf wegen eines anderem Steuerdelikts eigentlich nichts besitzen und wird auch gepfändet. Auf dem Papier hat er nie was bessesen was zu vererben wäre.
Ich denke das weiss mein Bruder sehr genau und probierts daher mich auf abstand zu halten ..
Menschlich eigentlich eine grosse endtäuschung was für Schlaflose nächte sorgt ! Auch bei meinem Vater.. der sein vermächtnis nicht verwallten kann und mit 84 immer noch dafür Arbeitet damit die 2 für 200.000€ ein schönes Haus ergaunern können was zur hälfte eigentlich mir zustehen würde ?

alles2
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Re: Strohmann bei Immobillie

Beitrag von alles2 » 30.05.2022, 02:19

Beruhen die Behauptungen des Anspruchsberechtigten nicht nur auf Annahmen, steht ihm das Instrument der Manifestationsklage nach Art. 42 EGZPO (Zivilprozessordnung - Einführungsgesetz) wegen Verschweigens von Verlassenschaftsvermögen durch den Anspruchsgegner, der zur Auskunft verpflichtet ist, zur Verfügung. Dort heißt es genauer:
Wer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes ein Vermögen oder Schulden anzugeben verpflichtet ist, oder wer von der Verschweigung oder Verheimlichung eines Vermögens vermutlich Kenntnis hat, kann mittels Urteiles dazu verhalten werden, allenfalls unter Vorlage eines Verzeichnisses des Vermögens oder der Schulden anzugeben, was ihm von diesem Vermögen, von den Schulden oder von der Verschweigung oder Verheimlichung des Vermögens bekannt ist, und einen Eid dahin zu leisten, dass seine Angaben richtig und vollständig sind.

Zur Klage ist befugt, wer ein privatrechtliches Interesse an der Ermittlung des Vermögens oder des Schuldenstandes hat.

Wenn mit der Klage auf eidliche Angabe des Vermögens die Klage auf Herausgabe desjenigen verbunden wird, was der Beklagte aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse schuldet, so kann die bestimmte Angabe der Leistungen, welche der Kläger beansprucht, vorbehalten werden, bis die eidliche Angabe über das Vermögen gemacht ist.
Entsprechen dessen Auskünfte selbst unter Eidleistung nicht der Wahrheit und sind diese unvollständig, kann es sogar strafrechtlich wegen falscher Beweisaussage nach § 288 Abs.2 StGB (Strafgesetzbuch) von Bedeutung werden.
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