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Werde vom Ausland verklagt. Was soll ich machen?

Verfasst: 26.05.2022, 23:49
von duki
Guten Tag. Ich bin Österreicher aber lebe in the USA. Ich werde aus Österreich her verklagt. Der Kläger hat mir die Klage nach USA geschickt aber ich musste nicht unterschreiben. Könnte ich die Klage einfach ignorieren and wenn der Kläger gewinnt, kann ich sagen dass ich nichts davon gewusst habe und die Klage wird gelöscht?

Normalerweise würde ich offiziel antworten (ich bin repektabel) aber die Klage ist unsinning und falsch (was aber aus den USA schwierig zu beweisen wäre).

Oder wäre es besser, dem Richter einen Brief zu schreiben und zu hoffen das dies fallen gelassen wird?
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Vielen Dank

Curt

Re: Werde vom Ausland verklagt. Was soll ich machen?

Verfasst: 31.05.2022, 00:31
von Hank
...wenn man die Klage, d.h. den Gerichtstermin ignoriert, erfolgt Versäumnisurteil, d.h. es gibt einen Gerichtstitel, der 30 Jahre lang vollstreckbar bleibt...

Re: Werde vom Ausland verklagt. Was soll ich machen?

Verfasst: 31.05.2022, 03:12
von alles2
Auch dafür müssen die formalen Kriterien einer wirksamen Zustellung nach § 106 ZPO (Zivilprozessordnung) erfüllt sein. Bekäme ich was von einer natürlichen Person als Kläger, würde ich es maximal als Ersuchen um Kenntnisnahme werten, bis vom Gericht tatsächlich eine Klageschrift folgt. Dem Richter kann man schreiben, wenn dies im Rahmen einer Klagebeantwortung nach § 239 ZPO angebracht ist.