ZPO §146 - Zustellung und Fristenlauf / Wiedereinstellung in vorhergehenden Stand
Verfasst: 24.05.2022, 09:31
Liebes Forum,
nach einem Versäumnisurteil einer, von uns eingebrachten Klage, behauptet die gegnerische Partei, Laie zu sein und davon ausgegangen zu sein, dass Fristen erst nach Behebung von Schriftstücken zu laufen beginnen. Die Klage wurde per Benachrichtigung zugestellt, behoben etwa eine Woche später. Selbiges war beim Versäumnisurteil der Fall. mE hätte der Gegener schon alleine durch nachzählen der Tage zwischen den beiden RSa Schreiben schon darauf kommen können, dass die Frist sich mit der eigenen Einschätzung nicht vereinbaren lässt. Weiters war er in den letzten Jahren über mehrere Jahre Verlassenschaftskurator über ein Vermögen von gut 30 Immobilien. Meines Erachtens wurde in der Kuratotentätitgkeit zwar sehr schlampig gearbeitet, dies ist aber bis auf die unterbliebene Vermietung der Objekte, nicht ganz offensichtlich.
Handelt eine Person bei einer Klage über fast EUR 100.000 noch sorgfältig genug, wenn sie sich auf die Meinung verlässt, der Fristenlauf beginnt mit Behebung? Ist eine Person die ein derart grosses Immobilienvermögen kuratiert hat (Verlassenschaftskurator) noch als rechtlicher Laie einzuschätzen, dem solche Fehleinschätzungen (Fristenlauf) unterlaufen können? Ist es heutzutage nicht allgemein bekannt, dass Fristen mit Hinterlegung zu laufen beginnen?
Ich hoffe auf und bedanke mich vorab für Eure Ideen.
nach einem Versäumnisurteil einer, von uns eingebrachten Klage, behauptet die gegnerische Partei, Laie zu sein und davon ausgegangen zu sein, dass Fristen erst nach Behebung von Schriftstücken zu laufen beginnen. Die Klage wurde per Benachrichtigung zugestellt, behoben etwa eine Woche später. Selbiges war beim Versäumnisurteil der Fall. mE hätte der Gegener schon alleine durch nachzählen der Tage zwischen den beiden RSa Schreiben schon darauf kommen können, dass die Frist sich mit der eigenen Einschätzung nicht vereinbaren lässt. Weiters war er in den letzten Jahren über mehrere Jahre Verlassenschaftskurator über ein Vermögen von gut 30 Immobilien. Meines Erachtens wurde in der Kuratotentätitgkeit zwar sehr schlampig gearbeitet, dies ist aber bis auf die unterbliebene Vermietung der Objekte, nicht ganz offensichtlich.
Handelt eine Person bei einer Klage über fast EUR 100.000 noch sorgfältig genug, wenn sie sich auf die Meinung verlässt, der Fristenlauf beginnt mit Behebung? Ist eine Person die ein derart grosses Immobilienvermögen kuratiert hat (Verlassenschaftskurator) noch als rechtlicher Laie einzuschätzen, dem solche Fehleinschätzungen (Fristenlauf) unterlaufen können? Ist es heutzutage nicht allgemein bekannt, dass Fristen mit Hinterlegung zu laufen beginnen?
Ich hoffe auf und bedanke mich vorab für Eure Ideen.