Wasser schöpfen

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Waldkatzi
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Wasser schöpfen

Beitrag von Waldkatzi » 12.05.2022, 17:32

Im Zuge einer kleinen privaten "Katastrophenübung" - inspiriert von Dokumentationen und Fernsehserien rund um das Thema Blackout - habe ich getestet, wie ich Trinkwasser von einem öffentlichen Zugang auffangen und mit Muskelkraft nach Hause transportieren kann. Da das Trinkwasser explizit zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt wird, sehe ich keine wirklichen Bedenken dagegen, das auch ohne Notstand usw. zu tun bzw. getan zu haben. Jene Trinkwasserstelle wird schon jetzt relativ regelmäßig von der Bevölkerung benutzt. Es wird halt spaßig, wenn sich dort im Falle des Falles hunderte Leute anstellen, daher wäre das nur für Trinkwasser, das man dann wirklich trinken will.

Nun habe ich mir als zweiten Schritt überlegt, wie ich an Brauchwasser kommen könnte. Doch schon beim Gedanken, zu dem auf öffentlichem Grund fließenden Bach hinunterzusteigen um dort einen Kanister vollzufüllen, hab ich ein komisches Gefühl bekommen, weil das doch ungewöhnlich bis eigenartig ist, weil das ja im Normalfall kein vernünftiger Mensch tun würde, wozu auch? Aber nun gut, vielleicht ändert sich das ja noch im Klimawandel und wenn hunderte Leute aus dem Bach abschöpfen, dann könnte das schon was ausmachen.

Jedenfalls hab ich mir gedacht, ich würde dann vielleicht gegen § 137 WRG verstoßen, mal ganz formal (wobei die Entnahme von 40 Litern - mehr kann ich am Stück nicht bewegen - völlig folgenlos und nicht meßbar wäre und einfach niemanden interessieren würde.) Denn in Ziffer 2 Punkt 1 heißt es, es ist böse, wer: "ohne gemäß § 9 Abs. 1 oder 2 erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen Tagwässer benutzt oder der Benutzung dienende Anlagen errichtet, ändert oder betreibt;"(!) Und "benutzen" ist halt so ziemlich alles, und wenn ich es nur "benutze", um meinen Zeigefinger zu kühlen: Wenn ich erwischt werde: bis zu 14 530 € Strafe?

Doch halt, wenn man das ganze Gesetz liest, steht weiter vorn, daß man "schöpfen" darf. Ich weiß nun nicht, ob das bei uns wie im Koran ist mit dem Abrogationsprinzip, daß neuere/höhere Paragraphennummern über den früheren stehen, wenn sie ihnen widersprechen, aber man muß leider fast die Vermutung hegen.

Nun, egal, die konkrete Frage wäre: Was ist noch "schöpfen", genauer gesagt: "Schöpfen mit einem Handgefäß"? Ist ein 20 Liter Kanister ein "Handgefäß" oder darf man nur mit einem Häferl schöpfen? Dürfte man mit einem Häferl in einen Kanister hinein schöpfen?



Hank
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Re: Wasser schöpfen

Beitrag von Hank » 15.05.2022, 21:11

§ 382 ABGB: „... Freistehende Sachen können von allen Mitgliedern des Staates durch die Zueignung erworben werden, insofern diese Befugnis nicht durch politische Gesetze eingeschränkt ist, oder einigen Mitglieder das Vorrecht der Zueignung zusteht.” - zB. darf man als Waldbenützer nur für den Eigenbedarf Pilze oder Beeren sammeln...

isidoro
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Re: Wasser schöpfen

Beitrag von isidoro » 02.07.2022, 16:07

Es kann sein, dass schöpfen alles ist was über das Trinken hinausgeht. D.h. Mensch und Tier können ohne Bewilligung trinken. Alles andere wäre bei der örtlichen Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat nachzufragen.

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