Einige Fragen zu Privatverkauf

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
uhu17
Beiträge: 1
Registriert: 10.05.2022, 12:57

Einige Fragen zu Privatverkauf

Beitrag von uhu17 » 10.05.2022, 13:23

Ich hatte kürzlich Probleme bei einem Privatverkauf, und habe jetzt einige Fragen dazu.

Ich verkaufe ein Gerät per Anzeige online, es gibt mit einem Käufer ein Übereinkommen über den Preis. Wir vereinbaren die Übergabe, die Frau des Käufers erscheint zur Abholung. So weit mir bekannt, gilt hier "gekauft wie gesehen". Später stellt der Käufer fest, dass das Gerät nicht das Erwartete ist (aber kein Mangel)
Frage: Die Frau hätte das bei der Abholung erkennen können. Der Vertrag kam aber de-facto nicht mit ihr zu Stande. Muss ich das Gerät zurücknehmen?
Frage: Ist der Abholer auch der Käufer? Kann ich verlangen, dass der Abholer auch der Käufer ist? Kann ich einen Verkauf verweigern, wenn der Abholer nicht der Käufer ist?

Das Gerät enthält eine Batterie. Ich kann keine Aussage über deren restliche Kapazität machen, außer dass das Gerät eine bestimmte Zeit (Stundenzahl) bis vor einem Jahr in Verwendung war und funktioniert hat. Ich kann dem Käufer das Gerät aber nicht vorführen (bedingt aufwändigere Installation), und er kann es daher nicht testen.
Frage: Kann ich in so einem Fall das Gerät als funktionsfähig verkaufen?
Frage: Muss ich das Gerät zurücknehmen wenn der Kunde mit der Batterie-Leistung des Geräts dann unzufrieden ist?

Danke für eure Infos



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Einige Fragen zu Privatverkauf

Beitrag von alles2 » 11.05.2022, 02:39

Käufer ist der, mit dem man sich über die Kaufmodalitäten einig geworden ist. Wenn dieser jemand für die private oder gewerbliche Zustellung beauftragt oder ihn gar für die Kaufabwicklung bevollmächtigt, ist es rein seine Sache. Bei einem gebrauchten Artikel von einer Privatperson müssen gewisse Abnützungs- und Verschleißerscheinungen toleriert werden. Was anderes ist es, sofern diese bewusst verschwiegen wurden. Steckt mehr dahinter und wäre die Gebrauchstauglichkeit nicht mehr gegeben, kann man die Vertragsaufhebung begehren. Hat der Käufer damit spekuliert, dass sich das Objekt der Begierde in einem besseren Zustand als üblich befindet, muss er die Enttäuschung selbst schlucken. Schließlich hätte er selbst von der Möglichkeit Gebrauch machen können, die Akku-Leistung oder ähnliches vorab abzuklären. Es stellt sich eventuell noch die Frage, ob seitens des Verkäufers die Gewährleistung bzw. Rücknahme ausdrücklich ausgeschlossen wurde oder wessen Verschulden es ist, wieso die Erwartungen nicht erfüllt werden konnten. Wurde der äußerliche Zustand in der Annonce durch Aufnahmen ausreichend festgehalten, erübrigt sich das Thema "gekauft wie gesehen", sollte es keine wesentlichen Abweichungen von den Bildern geben. Dazu hatte ich woanders mal folgendes geschrieben:
alles2 hat geschrieben:
19.03.2021, 18:34
Wenn im Kaufvertrag eine Klausel wie "gekauft wie gesehen" statt dem Gewährleistungsausschluss enthalten wäre, wärst Du in einer besseren Position und hätte ich Dich an einen anderen Thread verwiesen. Während bei den genannten drei Worten nur die Gewährleistung für die offenen/augenfälligen/offensichtlichen/offenkundigen Mängel ausgeschlossen wären, handelt es sich bei Dir praktisch um den vollständigen Ausschluss, welche auch geheime/okulte/versteckte/verdeckte Mängel mit einschließt. Der Ausschluss muss dabei nicht immer so ausformuliert sein. Es würde bereits eine Klausel genügen, wonach der Veräußerer versichert, dass ihm keine letztgenannten Mängel bekannt sind.
Gründet sich die Unzufriedenheit lediglich auf den Akku, der nicht mehr über die Kapazität wie ab Werk verfügt und bei dem es sich um ein Verschleißteil handelt, liegen die Chancen auf Gewährleistung quasi bei Null. Mit diesem Risiko muss man bei einem Privatkauf leben. Möchte man das nicht, sollte der Kauf bei einem Händler erfolgen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

darthvader88
Beiträge: 1
Registriert: 11.05.2022, 11:48
Kontaktdaten:

Re: Einige Fragen zu Privatverkauf

Beitrag von darthvader88 » 11.05.2022, 11:50

Wurde der äußerliche Zustand in der Annonce durch Aufnahmen ausreichend festgehalten, erübrigt sich das Thema gekauft wie gesehen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 9 Gäste