Einige Fragen zu Privatverkauf
Verfasst: 10.05.2022, 13:23
Ich hatte kürzlich Probleme bei einem Privatverkauf, und habe jetzt einige Fragen dazu.
Ich verkaufe ein Gerät per Anzeige online, es gibt mit einem Käufer ein Übereinkommen über den Preis. Wir vereinbaren die Übergabe, die Frau des Käufers erscheint zur Abholung. So weit mir bekannt, gilt hier "gekauft wie gesehen". Später stellt der Käufer fest, dass das Gerät nicht das Erwartete ist (aber kein Mangel)
Frage: Die Frau hätte das bei der Abholung erkennen können. Der Vertrag kam aber de-facto nicht mit ihr zu Stande. Muss ich das Gerät zurücknehmen?
Frage: Ist der Abholer auch der Käufer? Kann ich verlangen, dass der Abholer auch der Käufer ist? Kann ich einen Verkauf verweigern, wenn der Abholer nicht der Käufer ist?
Das Gerät enthält eine Batterie. Ich kann keine Aussage über deren restliche Kapazität machen, außer dass das Gerät eine bestimmte Zeit (Stundenzahl) bis vor einem Jahr in Verwendung war und funktioniert hat. Ich kann dem Käufer das Gerät aber nicht vorführen (bedingt aufwändigere Installation), und er kann es daher nicht testen.
Frage: Kann ich in so einem Fall das Gerät als funktionsfähig verkaufen?
Frage: Muss ich das Gerät zurücknehmen wenn der Kunde mit der Batterie-Leistung des Geräts dann unzufrieden ist?
Danke für eure Infos
Ich verkaufe ein Gerät per Anzeige online, es gibt mit einem Käufer ein Übereinkommen über den Preis. Wir vereinbaren die Übergabe, die Frau des Käufers erscheint zur Abholung. So weit mir bekannt, gilt hier "gekauft wie gesehen". Später stellt der Käufer fest, dass das Gerät nicht das Erwartete ist (aber kein Mangel)
Frage: Die Frau hätte das bei der Abholung erkennen können. Der Vertrag kam aber de-facto nicht mit ihr zu Stande. Muss ich das Gerät zurücknehmen?
Frage: Ist der Abholer auch der Käufer? Kann ich verlangen, dass der Abholer auch der Käufer ist? Kann ich einen Verkauf verweigern, wenn der Abholer nicht der Käufer ist?
Das Gerät enthält eine Batterie. Ich kann keine Aussage über deren restliche Kapazität machen, außer dass das Gerät eine bestimmte Zeit (Stundenzahl) bis vor einem Jahr in Verwendung war und funktioniert hat. Ich kann dem Käufer das Gerät aber nicht vorführen (bedingt aufwändigere Installation), und er kann es daher nicht testen.
Frage: Kann ich in so einem Fall das Gerät als funktionsfähig verkaufen?
Frage: Muss ich das Gerät zurücknehmen wenn der Kunde mit der Batterie-Leistung des Geräts dann unzufrieden ist?
Danke für eure Infos