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Ehegatten mit Hälfteanteil am Haus Wohnrecht eintragen

Verfasst: 09.05.2022, 19:54
von curios13
Halli Hallo!

Eine brennende Frage stellt sich mir: Ein betagtes Ehepaar besitzt ein Wohnhaus samt Garten je zur Hälfte im Grundbuch. (1/2 Anteil jeweils Mann und die andere Hälfte die Frau) Der Mann ist schon so betagt und gebrechlich das bereits eine Vorsorgevollmacht die er seinerseits aufgesetzt hatte aktiv wurde und schon jemand anderes an seiner Stelle die alltäglichen Entscheidungen für ihn trifft.(Pflege, Bankgeschäfte, Behordengänge, das ganze Programm eben) Seine Ehefrau die den anderen Hälfte Anteil besitzt, möchte nun für eine der gemeinsamen Töchter ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen. Frage ist, geht das wenn der Ehemann als zweiter Hälfteeigentümer gar nicht mehr entscheidungsfähig dazu ist ob er das auch möchte?

LG

Re: Ehegatten mit Hälfteanteil am Haus Wohnrecht eintragen

Verfasst: 10.05.2022, 10:21
von alles2
Da stellen sich mir zwei Fragen...geht es im Sinne von § 478 ABGB um das Wohnungsgebrauchsrecht (§ 504 bis 508 ABGB) oder die Fruchtgenussrecht (§ 509 bis 519 ABGB) und warum nicht die Gattin die gesetzliche Vertreterin ist. Nach § 77 GBG (Allgemeines Grundbuchsgesetz) genügt auch eine Vollmacht Dritter, um Einträge in das Grundbuch vornehmen zu lassen. Und gemäß § 13 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) wären Alleingänge eines Eigentumspartners nicht zulässig, da die Kriterien der Bestimmbarkeit nicht erfüllt wären (siehe auch § 12 und 85 GBG). Fehlen diese, dürfte laut § 94 Abs.1 GBG keine Bewilligung eines Gerichtes erfolgen.