Gerichtlicher Vergleich... und was dann ?

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Gerichtlicher Vergleich... und was dann ?

Beitrag von JUSLINE » 21.11.2002, 10:19

am 29.10.02 schloss ich vor dem BG IBK mit dem beklagten einen gerichtl. vergleich, der den beklagten verpflichtet, mir -dem kläger- den ausgehandelten vergleichsbetrag binnen 14 tagen zu bezahlen. in der vergleichsausfertigung des richters heißt's wörtlich: "der beklagte verpflichtet sich, dem kläger binnen 14 tagen ab heute w e i t e r e (?) EUR -betrag- brutto, also inkl.ges. ust zu bezahlen" soweit so gut, bloß was bedeutet das 'weitere' in diesem spruch ? zudem ist bis dato noch kein geld eingegangen- immerhin schreiben wir den 21.11.02 und die 14 tage sind längst um ! vielleicht kann mir jemand einen tipp geben, wie's hier weiter gehen soll ? für mich ist das absol. 'neuland'. soviel ich weiß, habe ich ja mit diesem 'urteil' einen exekutionstitel i.d. hand ! und wie mach' ich diesen nun geltend ?

vielen dank für einen guten ratschlag !

hansjörg




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RE: Gerichtlicher Vergleich... und was dann ?

Beitrag von JUSLINE » 21.11.2002, 11:36

Sie müssen sich vom Gericht am Vergleich die Rechtskraft bestätigen lassen und können dann die Exekution beantragen.


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RE: Gerichtlicher Vergleich... und was dann ?

Beitrag von JUSLINE » 28.11.2002, 11:30

@max

ich dachte, wenn der vergleich vor dem richter ausgehandelt wird, ist damit auch 'rechtskraft' erwachsen (so heißt's doch im juristendeutsch,oder?). zudem ist auf der mir und dem beklagten ergangenen bescheid die 'rechtswirksamkeit' entspr. vermerkt, sodaß ich eig. schon davon ausgehe, daß dies seine gültigkeit hat und ich mich nicht mehr weiters darum kümmern muß. offenbar berührt dies das gericht aber in keinster weise mehr und der 'ball ist wieder bei mir'- sprich, ich muß mich also selbst nun um die 'eintreibung' des vergleichsbetrages kümmern !? und wie bitte? wiederum klage oder, wie geht man da vor ? hab' leider keine ahnung und wäre wirkl. dankbar für einen konstruktiven hinweis.

danke

hansjörg


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RE: Gerichtlicher Vergleich... und was dann ?

Beitrag von JUSLINE » 28.11.2002, 11:41

wenn sie so wollen, der Ball ist wieder bei ihnen. Sie müssen sich am Vergleich bestätigen lassen, dass dieser rechtskräftig und vollstreckbar ist und damit über den Vergleichsbetrag beim die Exekution beantragen.


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RE: Gerichtlicher Vergleich... und was dann ?

Beitrag von JUSLINE » 06.02.2003, 19:29

sie haben einen rechtskräftigen, vollstreckbaren Vergleich, dies heißt er wurde von der Gegenseite nicht widerrufen.

Nun haben sie einen Titel, mit welchem sie Fahrnis-Forderungsexekution einleiten können, welche sie durch ihren Rechtsanwalt erledigen lassen können. Vorerst müssen sie die Kosten des/der Antrages/Anträge bezahlen, welche, sollte ihr Gegner zahlen, natürlich er wieder zurückzahlen muß.



Sollten sie eine Exekution laufen haben, brauchen sie oft viel Geduld - also viel Glück!! Noch ein Tip- sollten sie wissen, welches Vermögen der Gegner hat (Auto, TV, Radio,....) können sie dies im Exekutionsantrag anführen und der Gerichtsvollzieher wird dies im nächsten Vollzug berücksichtigen. Kommt auch auf die Kapitalforderung an.


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