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Bank Gemeinschaftsprodukt - vererben bzw. im Nachlass

Verfasst: 08.05.2022, 19:22
von JulFen
Hallo
Mich beschäftigt seit letztem Jahr folgende Frage: Mein Onkel hat mich bei einem Bankkonto, Sparbuch und Fond als Verfügungsberechtigt eintragen lassen (auf der Finanzübersicht steht seitdem „Gemeinschaftsprodukt“).
Seine Absicht dahinter war, dass wenn er verstirbt die Konten komplett auf mich übergehen und im Nachlass gar nicht weiter behandelt werden. Er hat niemanden, der einen Pflichtanteil bekommen würde, lediglich eine zweite Nichte mit der er aber weniger Kontakt hat.
Ein Testament in dem die Konten erwähnt werden gibt es ebenfalls nicht.
Wie seht ihr das?

Re: Bank Gemeinschaftsprodukt - vererben bzw. im Nachlass

Verfasst: 09.05.2022, 02:16
von Hank
….um Streitigkeiten zu vermeiden, sind gerade in Erbangelegenheiten zahlreiche Formvorschriften zu beachten, die auch als Anlass für Rechtsberatung dienen, z.B. bei Schenkungen ohne Übergabe besteht Notariatsaktpflicht…

Re: Bank Gemeinschaftsprodukt - vererben bzw. im Nachlass

Verfasst: 09.05.2022, 12:46
von JulFen
Hank hat geschrieben:
09.05.2022, 02:16
….um Streitigkeiten zu vermeiden, sind gerade in Erbangelegenheiten zahlreiche Formvorschriften zu beachten, die auch als Anlass für Rechtsberatung dienen, z.B. bei Schenkungen ohne Übergabe besteht Notariatsaktpflicht…
Danke für deine Rückmeldung.
Er hat ein Testament über seine Wohnung, dass ohnehin beim Notar aufliegt und deshalb bin ich sowieso davon ausgegangen, dass wir einen Notar (wenn es so weit ist) benötigen. Die Bankangestellte hat zu mir gemeint die Konten werden beim Nachlass durch den Notar erfasst, aber eben nicht weiter behandelt und automatisch komplett übertragen. Stimmt das so?