Selbstausgebauter Tuner: Nachweispflicht gegenüber GIS

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bfluer
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Selbstausgebauter Tuner: Nachweispflicht gegenüber GIS

Beitrag von bfluer » 06.05.2022, 21:46

Hallo miteinander!

Ich habe bei mir Zuhause die Tuner meiner TVs entfernt und damit meine Fernseher zu Bildschirme gemacht (keine Empfangsgeräte mehr).

Man hört ja immer wieder, dass die GIS bei diesen Fällen eine Bestätigung eines Fachbetriebs verlangt. Ich selbst bin Absolvent einer Elektronik-HTL und sehe deshalb nicht ein Geld für etwas zu bezahlen, was ich gelernt habe.

Muss ich gegenüber der GIS wirklich durch einen Fachbetrieb nachweisen, dass die Geräte quasi „Rundfunkuntauglich“ gemacht wurden? Ich habe dazu leider keine Entscheidungen von Gerichten gefunden.

SG



alles2
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Re: Selbstausgebauter Tuner: Nachweispflicht gegenüber GIS

Beitrag von alles2 » 07.05.2022, 03:28

Man hört dazu ziemlich viel...so wurde ich diese Woche selbst auf einem Panorama-Aussichtsturm nicht davon verschont. Da geht es nicht um eine gesetzliche Grundlage, sondern wie man den GIS überzeugen kann. Gibt es eine Rechnung einer Fachwerkstätte mit den Ausbaukosten (inklusive Gerätetyp und Seriennummer), ist man natürlich viel glaubwürdiger. Es wird niemand gezwungen, den Tuner von einem konzessionierten Unternehmen ausbauen zu lassen. Der Firma kann man den Fernsehapparat ohne Rundfunkempfangsmodul bzw. Tuner vorher ansehen lassen und mit dessen Bestätigung kann man sich den GIS eher vom Leib halten. Doch selbst diese braucht es nicht. Denen einfach die Abmeldung zukommen lassen, sollte im Haushalt kein betriebsbereites Rundfunkempfangsgerät vorzufinden sein:

https://www.gis.at/fileadmin/user_upload/Documents/Abmeldung_.pdf

Gerne mal kommt von denen daraufhin ein Ersuchen, wonach mit einer Unterschrift die nachfolgend getätigten Angaben mit JA/NEIN bestätigt werden sollen:

Hiermit bestätige ich, dass aus meinem Rundfunkempfangsgerät sämtliche Bauteile, welche den Empfang von Rundfunk möglich machen, durch ein konzessioniertes gewerbliches Radio- und Fernsehtechnikunternehmen bzw. Elektrounternehmen ausgebaut bzw. dauerhaft und unumkehrbar deaktiviert wurden. Ich weise dies durch die beiliegenden Unterlagen (Bestätigung sowie Rechnung) nach.

Am gegenständlichen Standort kann Rundfunk, etwa in Kombination mit einer Gerätekonstellation unter Verwendung einer Kabel-TV Anbindung, Terrestrik bzw. Satelliten-Receiver sowie Nutzung vorhandener technischer Schnittstellen (HDMI, SCART, USB, Bluetooth, ... ) konsumiert werden.

Ist an oben genannter Adresse noch eine Radioempfangseinrichtung in Betrieb?


Wie Du anhand der ersten Frage siehst, bestätigt das genau Deine rechtlich völlig unbeachtliche Befürchtung. Nur denke ich, dass anhand dieser Angaben intern über die weitere Vorgehensweise entschieden wird. Man würde dann sehen, wie lange das Hin und Her mit offenem Ausgang geht oder ob und wie oft ein Anruf oder Besuch erfolgt, wobei man den Kontrolleur nicht reinlassen muss. Hat man mittlerweile kein melde- und gebührenpflichtiges Gerät mehr, weil bspw. der Tuner ausgelötet wurde, kann ich mir vorstellen, dass man von denen regelmäßig angerufen werden würde, ob man zwischenzeitlich nicht doch wieder so ein Empfangsgerät hat. Sollten die eingeschrieben eine allgemeine Auskunft über empfangsbereite Geräte haben wollen, wäre dem sehr wohl nachzukommen.

Daher möglichst nur die Abmeldung einreichen und nichts von dem "bedingt verkaufsfähigen Bastlergerät ohne Garantie" erwähnen. Sollte mal wer anklopfen, hättest ja nichts zu befürchten. Und lässt es wer auf einen Rechtsstreit ankommen, fiele mir keine eindeutige Rechtsprechung ein, die gegen Dich verwendet werden könnte. Wichtig dabei ist stets, dass man sich von den Einschüchterungsversuchen, Drängen, Fehlinformationen, Verwirrungen, Maschen oder was auch immer seitens dem GIS nicht verunsichern lassen sollte. Nach derzeitigem Stand wüsste ich nicht, welche rechtssichere Argumente der GIS in dem Fall hätte, die vor Gericht standhalten würden. Man muss mit denen nicht einmal reden. Sollten die gegensätzlicher Meinung sein wie Du, sollen die es erstmal beweisen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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