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NÖ. Bauordnung Pool Schwimmbecken bis 50m³

Verfasst: 06.05.2022, 09:42
von koefner
Meine Frage zu der NOE Bauordnung wären wie groß das Becken ohne Bewilligung sein darf?
Gilt hier rein die Beckengröße oder was bedeutet Fassungsvermögen? Wenn das Pool z.B 9 x 4 Meter mit einer Tiefe von 150 cm hat wären dies 54 m³ also mehr als 50 m³ Oder gilt der maximal mögliche Wasserstand des Beckens das wären bei so einem Becken mit Skimmer eine maximale Wasserhöhe von z.B 138cm unter 50m³

NÖ. Bauordnung 1996:
Bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben (§ 17 Abs. 1 Z 2): Herstellung von Wasserbecken (Schwimmbad) mit einem Fassungsvermögen bis zu 50m³