Nachbars Zaun ragt über die Grenze
Nachbars Zaun ragt über die Grenze
Unser Nachbar scheint bei der Errichtung seiner Einfriedung etwas großzügig vorgegangen zu sein, die Befestigung mittels zT Cortenstahl, zT Grenzsteine scheinen ein paar cm auf unsere Seite "gerutscht" zu sein. Die Befestigung besteht schon länger, wir wohnen erst knapp 2 Jahre hier und es ist uns erst jetzt aufgefallen: Müssen wir schnell reagieren, gibt es eine Art Verjährung bzw. Gewohnheitsrecht? Derzeit ist es uns egal, langfristig möchten wir eventuell selber eine andere Art der Befestigung wählen und vor allem keinen cm unseres kleinen (knapp 400 m²) Grundstückes herschenken.
Re: Nachbars Stacketenzaun ragt über die Grenze
Cornel hat geschrieben: ↑05.05.2022, 18:03Unser Nachbar scheint bei der Errichtung seiner Einfriedung etwas großzügig vorgegangen zu sein, die Befestigung mittels zT Cortenstahl, zT Grenzsteine scheinen ein paar cm auf unsere Seite "gerutscht" zu sein. Es ist eine gute Option, einen Stacketenzaun preiswert zu kaufen. Die Befestigung besteht schon länger, wir wohnen erst knapp 2 Jahre hier und es ist uns erst jetzt aufgefallen: Müssen wir schnell reagieren, gibt es eine Art Verjährung bzw. Gewohnheitsrecht? Derzeit ist es uns egal, langfristig möchten wir eventuell selber eine andere Art der Befestigung wählen und vor allem keinen cm unseres kleinen (knapp 400 m²) Grundstückes herschenken.
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