Frage zu §87 ff

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babylon2018
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Frage zu §87 ff

Beitrag von babylon2018 » 03.05.2022, 11:41

Kenne mich auch da nicht aus :D ....es geht um einen Exekutionsantrag.
Es gab eine Pfändung meines Kontos. Am 28.04. 2022 wurde der Antrag gestellt und gleichzeitig auch bewilligt. Erst heute, 03.05.2022 habe ich ein Schreiben mit der gerichtlichen Bewilligung der Exekution per Post erhalten. Wird man von einem Exekutionsantrag nicht rechtzeitig verständigt? Und gibt es keine 14 tägige Frist um Rechtsmittel dagegen einzureichen oder dergleichen? Ist es üblich, dass mit dem gestellten Exekutionsantrag eines Gläubigers sofort auch die Bewilligung des Antrags ohne vorherige Verständigung des Verpflichteten folgen kann? Wenn nicht zulässig kann man deswegen einen Rekurs machen und wenn ja, wie sollte man dies formulieren?
Und was bewirkt im gegenständlichen Fall dann dieser Rekurs? Mfg



MG
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Re: Frage zu §87 ff

Beitrag von MG » 03.05.2022, 15:48

(Was ist mit "§ 87ff" gemeint?)

Im vereinfachten Exekutionsverfahren (54b EO) kann die beantragte Exekution aufgrund der Aktenlage bewilligt werden. Mit der Zustellung der Bewilligung sollten Sie auch eine Rechtsmittelbelehrung erhalten haben.

(zB Hinweis auf § 54c EO, bzw. sollte da sogar ein Formblatt beiliegen.)

Bei der Forderungsexekution darf erst nach 4 Wochen eingezogen werden (Fahrnisexekution 14 Tage "Wartefrist"), sodass Zeit für Rechtsmittel bleibt.

Welches Rechtsmittel (Einspruch, Rekurs), allenfalls Rechtsbehelf (Einstellungsantrag oä. bzw. bestimmte Klagen) in Frage kommt, richtet sich danach, was Ihrer Ansicht nach nicht "passt".
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Frage zu § 87 ff ZPO (Zivilprozessordnung) iVm Exekution/Pfändung

Beitrag von alles2 » 04.05.2022, 09:53

Ich weiß nicht so recht, was insbesondere an der ersten Zeile aus dem folgenden Ersuchen schwer zu verstehen ist:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=19168#p45646

Wer soll hier noch durchblicken, wenn er dasselbe Anliegen hätte? Der würde nur schwer auch auf diesen Beitrag stoßen! Noch dazu bei einem Titel, bei dem das eine mit dem anderen wenig zu tun hat. Die Zivilprozessordnung bezieht sich in erster Linie auf den gerichtlichen Geschäftskreis für Zivilsachen. Für Exekutionssachen ist eben die Exekutionsordnung (EO) relevant.

In den vorherigen Beiträgen, auf die ich verwiesen habe, finden jene Schritte Erwähnung, die die Sache verzögern können. Je weiter fortgeschritten das Verfahren ist, desto schwieriger wird es; gerade im Exekutionsverfahren. Der Rekurs wird in § 67 EO beschrieben. Die dort erwähnten, berechtigten und die Exekution hemmende Gründe im Rahmen eines erhobenen Rechtsmittels findet man in § 42 EO.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

babylon2018
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Re: Frage zu §87 ff

Beitrag von babylon2018 » 04.05.2022, 11:09

Schönen guten Tag!

Danke für die ausführliche Beantwortung und Entschuldigung dafür dass es scheinbar jemanden wie mich gibt, ein einfacher Bürger, für den das eine oder andere in den Gesetzestexten nicht so klar erscheint. Wenn dies nämlich der Fall wäre, hätte ich einfach Googeln können, mir die Gesetze usw. durchlesen und hätte verstanden! Da dies für mich jedoch unverständlich war, habe ich an Jusline die Fragen gestellt in der Hoffnung Klarheit in mein Wirrwarr bringen zu können. Es tut mir leid, wenn ich von falschen Erwartungen ausgegangen bin, bei denen ich mir vielleicht Erklärung in Worten für den einfachen Mann/Frau erwartet habe. Ich sehe das war ein Fehler.
Was den Titel betrifft, lag ich wohl falsch. Ich dachte dieser § 87 ff ZPO geht es um Gerichtsorganisationgesetz. Wo geregelt ist wie zB Ladungen Beschlüsse usw versendet werden und deren Einspruchsfristen.
Es tut mir leid wenn ich Verwirrung geschaffen habe und entschuldige mich dafür. Ich werde diese Plattform daher nicht mehr in Anspruch nehmen.
Bedanke mich für Ihr nettes Bemühen. Mfg

alles2
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Re: Frage zu § 87 ZPO

Beitrag von alles2 » 04.05.2022, 16:09

Du hast die Umstände richtig auf den Punkt gebracht. Daher beim nächsten Mal sämtliche Anschlussfragen einfach nur in eines der bestehenden Threads platzieren. Irgendwer könnte sich dann schon melden und gibt Dir dann die richtige Richtung vor. Doch aus der Unbeholfenheit irgendeinen Paragraphen zu nennen, ohne auch noch eine konkrete Frage dazu zu haben, macht auch nicht wirklich Sinn. Besonders wenn sich jemand anhand des Titels mehr verspricht, während man dann über den Kontext enttäuscht sein könnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

babylon2018
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Re: Frage zu §87 ff

Beitrag von babylon2018 » 04.05.2022, 16:45

Grüss Dich, habs verstanden. Es tut mir leid, aber wenn man sich total nicht auskennt und die Gesetztestexte für einen Laien oft unverständlich sind passieren diese Fehler. Ich entschuldige mich deshalb nochmals. Wollte keine Verwirrung. Es ist einfach oft nur schwer für einen Laien zu verstehen und man erhofft sich bei Euch halt auch "einfache" Antworten, Viellicht hab ich auch schlecht formuliertz

alles2
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Re: Frage zu § 87 ZPO

Beitrag von alles2 » 04.05.2022, 20:17

In dem Fall steht es jedem Ratsuchenden frei, nachzuhaken, sollte sich ein Fachkundiger zu geschwollen ausdrücken. Auch ich verpacke Informationen gerne in einem Satz, für die es zum besseren Verständnis eigentlich 13 Sätze braucht. Entweder es wird dennoch verstanden oder man interessiert sich nicht weiter für unseren Kauderwelsch. Wer zu Letzteren gehört und nichts Gegenteiliges äußert, der ist es auch nicht, dass es ihm auf verständlicher entschlüsselt wird. Du darfst eben nicht vergessen, dass wir nie wissen können, wie es um das geistige Niveau des Lesers bestellt ist. Die Spanne ist naturgemäß breit.
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