Wie ist die im Abs. 2 beschriebene 4 Wochenfrist zu verstehen?
Muss der Brief zur Wahleinladung 4 Wochen vor Wahltermin von mir übernommen worden sein oder muss das Datum der Erstellung der Einladung 4 Wochen vor dem Wahltermin sein?
Frage zu §65 NÖ FG 2015
Frage zu §65 NÖ FG 2015
Zuletzt geändert von Gregor99 am 26.04.2022, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Frage zu § 65a NÖ FG 2015
Vergiss den Unterparagraphen vom NÖ Feuerwehrgesetz, den es seit 18.8.2020 nicht mehr gibt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Frage zu §65 NÖ FG 2015
Natürlich meinte ich §65
Weis nicht warum es §65a anzeigt
Weis nicht warum es §65a anzeigt
Re: Frage zu § 65 NÖ FG 2015
Sollte die Wahlausschreibung nur auf postalischen Weg erfolgt sein (kein Aushang in der Gemeinde oder amtliches Blatt), dann üblicherweise weder noch. Der Zustelltag oder die Abholfrist wäre die Referenz.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Frage zu §65 NÖ FG 2015
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