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Frage zu §65 NÖ FG 2015

Verfasst: 26.04.2022, 21:09
von Gregor99
Wie ist die im Abs. 2 beschriebene 4 Wochenfrist zu verstehen?
Muss der Brief zur Wahleinladung 4 Wochen vor Wahltermin von mir übernommen worden sein oder muss das Datum der Erstellung der Einladung 4 Wochen vor dem Wahltermin sein?

Re: Frage zu § 65a NÖ FG 2015

Verfasst: 26.04.2022, 21:55
von alles2
Vergiss den Unterparagraphen vom NÖ Feuerwehrgesetz, den es seit 18.8.2020 nicht mehr gibt.

Re: Frage zu §65 NÖ FG 2015

Verfasst: 26.04.2022, 22:26
von Gregor99
Natürlich meinte ich §65
Weis nicht warum es §65a anzeigt

Re: Frage zu § 65 NÖ FG 2015

Verfasst: 27.04.2022, 02:12
von alles2
Sollte die Wahlausschreibung nur auf postalischen Weg erfolgt sein (kein Aushang in der Gemeinde oder amtliches Blatt), dann üblicherweise weder noch. Der Zustelltag oder die Abholfrist wäre die Referenz.

Re: Frage zu §65 NÖ FG 2015

Verfasst: 28.04.2022, 05:44
von maseuty
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