Frage zu §65 NÖ FG 2015

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Gregor99
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Frage zu §65 NÖ FG 2015

Beitrag von Gregor99 » 26.04.2022, 21:09

Wie ist die im Abs. 2 beschriebene 4 Wochenfrist zu verstehen?
Muss der Brief zur Wahleinladung 4 Wochen vor Wahltermin von mir übernommen worden sein oder muss das Datum der Erstellung der Einladung 4 Wochen vor dem Wahltermin sein?
Zuletzt geändert von Gregor99 am 26.04.2022, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
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Re: Frage zu § 65a NÖ FG 2015

Beitrag von alles2 » 26.04.2022, 21:55

Vergiss den Unterparagraphen vom NÖ Feuerwehrgesetz, den es seit 18.8.2020 nicht mehr gibt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Gregor99
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Re: Frage zu §65 NÖ FG 2015

Beitrag von Gregor99 » 26.04.2022, 22:26

Natürlich meinte ich §65
Weis nicht warum es §65a anzeigt

alles2
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Re: Frage zu § 65 NÖ FG 2015

Beitrag von alles2 » 27.04.2022, 02:12

Sollte die Wahlausschreibung nur auf postalischen Weg erfolgt sein (kein Aushang in der Gemeinde oder amtliches Blatt), dann üblicherweise weder noch. Der Zustelltag oder die Abholfrist wäre die Referenz.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

maseuty
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Re: Frage zu §65 NÖ FG 2015

Beitrag von maseuty » 28.04.2022, 05:44

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