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Kaufvertrag bei dementer Person gültig oder nicht?

Verfasst: 23.04.2022, 09:34
von AnJa4
Hallo liebe Community,
mein Exschwiegervater hat sich vor ca. 4 Jahren einen neuen Mercedes der C-Klasse gekauft.
Seit einigen Wochen wird seine Demenz immer stärker, so dass er letzten Mittwoch von jetzt auf gleich in ein Pflegeheim überstellt werden musste, da akute Selbst- und Fremdgefährdung bestand (drehte anstatt der Waschmaschine den Gashahn auf, usw.)
Exschwiegervater hat das Auto, das einen Neupreis von mind. € 50.000,-- hatte um € 8.000 an den Händler zurück verkauft.
Exschwiegervater war zu diesem Zeitpunkt bereits schwer dement und nicht mehr geschäftsfähig.

Hat sein Sohn die Möglichkeit mit einem Attest des Psychiaters seines Vater den Vertrag als ungültig erklären zu lassen?
Wenn ja, was passiert, wenn der Händler das Auto mittlerweile weiterverkauft hat?
Die Sachwalterschaft wurde seitens meines Exmannes wurde gerade beantragt.
Hilfreich wäre eine Antwort eines Rechtsexperten, oder jemanden, der solchen Fall bereits hinter sich hat.
Schöne Grüße
Anja

Re: Kaufvertrag bei dementer Person gültig oder nicht?

Verfasst: 27.04.2022, 01:50
von alles2
Nachdem sich sonst niemand gemeldet hat und falls die Frage nicht nur für Dich noch offen ist, wäre die gerichtliche Bekämpfung des Vertrages wegen Nicht-Erfüllung von § 865 ABGB nach meinem Dafürhalten aussichtslos, zumal dies der dreijährigen Verjährung des § 1487 ABGB unterliegen sollte. Werde das Gefühl nicht los, dass Du Dich genau darauf eingestellt hast, sollte das mit den 4 Jahren bewusst erwähnt worden sein.