COVID-19 häusliche Quarantäne - rechtliche Grundlage?

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MV01
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COVID-19 häusliche Quarantäne - rechtliche Grundlage?

Beitrag von MV01 » 17.04.2022, 16:37

Hallo,

wo finde ich die rechtliche Grundlage für die häusliche Quarantäne (Wien), nach einem positiven SARS-CoV-2 PCR Test? Finde es einfach nicht. Kann jemand weiterhelfen? :?

- MV



alles2
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Re: COVID-19 häusliche Quarantäne - rechtliche Grundlage?

Beitrag von alles2 » 18.04.2022, 02:26

Nicht wirklich, da die Entlassungskriterien auf Empfehlungen des Gesundheitsministeriums beruhen. Demnach kann jedes Bundesland aus zwei Varianten wählen und Wien hat sich gegen eine verkürzte Quarantäne entschieden hat, mit der sie seit eh und je bereits gut gefahren sein soll. Falls es Dich dennoch interessiert, dann bitte sehr:

https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:531f7e21-0f53-4180-b214-848e19668b52/Empfehlung_f%C3%BCr_die_Gesundheitsbehoerden_zur_Entlassung_von_bestaetigten_Faellen_aus_der_Absonderung.pdf
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MV01
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Re: COVID-19 häusliche Quarantäne - rechtliche Grundlage?

Beitrag von MV01 » 18.04.2022, 08:21

Danke, aber ich suche tatsächlich die rechtliche Grundlage für die häusliche Quarantäne. Also, die Paragraphen im jeweiligen Gesetz, wo die häusliche Quarantäne definiert und geregelt ist.

Ich hab dazu bisher nur §7 Epidemiegesetz gefunden. Weiß nicht ob die Bestimmung bei Covid-19 angewandt wird und ich habe auch keinen Verweis auf besagen §7 in diversen Covid19 Gesetzen gefunden. :evil:

alles2
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Re: COVID-19 häusliche Quarantäne - rechtliche Grundlage?

Beitrag von alles2 » 18.04.2022, 11:34

Ok, dann will ich es mal auf die unsanfte Methode versuchen. Meines Wissens gibt es dafür keine Verordnung, weil es diese in dem Fall nicht braucht und man sich auch an ausgesprochene Empfehlungen des Ministeriums richten kann, so wie es eben Wien tut.

Das ist übrigens keine Seltenheit, zumal es sich bei den Rasenmähzeiten nicht recht viel anders verhält. Selbst wenn Gemeinden keine ortspolizeiliche Verordnungen erlassen haben, kann man tagsüber (unter menschlichen Bedingungen und zur christlichen Zeit) unbekümmert rasenmähen. Daher gibt es Gemeinden, die hinsichtlich der Zeiten keine Vorgaben haben, bei denen es per Verordnung bestimmt ist oder eben nur eine Empfehlung ausgesprochen wird.

Auch auf die Gefahr hin, dass Du dort bereits drübergestolpert bist, findest Du unter folgendem Link die bundesweite Bestimmungen und weiter unten dann die regionale Regelungen der jeweiligen Bundesländer:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html#neue-regelungen-ab-dem-16-april-2022

Mir ist schon klar, dass einigen diese Wiener Lösung missfällt. In dem Fall wird teilweise nach § 7a Epidemiegesetz (EpiG) die bescheidmäßig verfügte Absonderung bekämpft. Das muss jeder für sich wissen, zumal alles ein Ende haben kann und eingeleitete Überprüfungsverfahren innerhalb so kurzer Absonderungsdauer gegenstandslos werden, wenngleich ein Verwaltungsgericht in so einem Fall aufgrund der strikten gesetzlichen Fristvorgaben zu einer (äußerst) raschen Entscheidung verpflichtet wäre.
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MV01
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Re: COVID-19 häusliche Quarantäne - rechtliche Grundlage?

Beitrag von MV01 » 18.04.2022, 13:07

Die Auflage die eigene Wohnung für einen Zeitraum von 10 Tagen nicht verlassen zu dürfen ist ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte, der besser begründet sein muss als eine Empfehlung eines Ministeriums oder eine Analogie.

Ich stelle mir die Frage, warum in der E-Mail der Stadt Wien mit Aufforderung zur Heimquarantäne nicht im konkreten auf geltende Gesetzte oder Verordnungen verwiesen wurde. Eine sinngemäße pauschale Formulierung "weil's eh Im Gesetz steht" ist ja lächerlich.

Warum steht auf einem Strafmandat dezidiert der Verstoß mit Angabe der §§ und bei jeder anderen Rechtssache ebenso, und bei diesem Fall muss man mühsam danach suchen und sofern man etwas gefunden hat, feststellen dass die Rechtslage und die Argumentation des Ministeriums und der Medien eine Diskrepanz aufweisen...

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Re: COVID-19 häusliche Quarantäne - rechtliche Grundlage?

Beitrag von MG » 18.04.2022, 13:16

Der § 7 EpiG verlangt nur nach einer Verordnung, mit der jene Krankheiten definiert werden, bei denen Absonderungsmaßnahmen ergriffen werden dürfen.

Wie bei Absonderungen vorzugehen ist, bzw. welche Rechtsschutzmöglichkeiten gegeben sind, findet sich in § 7a.

Die Verordnung, mit der COVID zu einer solchen Krankheit gemacht wurde, stammt aus 2020.

Die jeweiligen Absonderungsbescheide werden im Rahmen der oa. gesetzlichen Bestimmungen durch die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Magistrate erlassen.

Wie das dann in der Praxis funktioniert, sieht man ganz gut aus einer typischen VerwG Entscheidung, wie der folgenden:

https://ris.bka.gv.at/dokument.wxe?abfrage=gesamtabfrage&searchinbvb=&searchinlgblauth=&searchinmrp=&searchinvbl=&dokumentnummer=lvwgt_ni_20211202_lvwg_q_56_001_2021_00&ShowPrintPreview=True
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Re: COVID-19 häusliche Quarantäne - rechtliche Grundlage?

Beitrag von MV01 » 18.04.2022, 13:36

§7 Abs. 1a Epidemiegesetz
Zur Verhütung der Weiterverbreitung einer in einer Verordnung nach Abs. 1 angeführten anzeigepflichtigen Krankheit können kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen abgesondert oder im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden, sofern nach der Art der Krankheit und des Verhaltens des Betroffenen eine ernstliche und erhebliche Gefahr für die Gesundheit anderer Personen besteht, die nicht durch gelindere Maßnahmen beseitigt werden kann.

1.
Das bedeutet eine FFP2 oder FFP3 Maske (oder "irgendetwas anderes") sind keine wirksamen Mittel um eine Übertragung von SARS-CoV-2 zu verhindern?

2.
Wo genau ist jetzt die Heimquarantäne 10 Tage und nach 5. Tag "Freitesten" (ein wirklich tolles Wort), geregelt? Eine Beschränkung im Verkehr mit der Aussenwelt wäre doch auch möglich?? Statt des Hausarrest erm ich meinte natürlich Heimquarantäne für die Volksgesundheit.

Zelestis
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Re: COVID-19 häusliche Quarantäne - rechtliche Grundlage?

Beitrag von Zelestis » 05.06.2022, 22:13

Es wurde X-Mal von verschiedene Pandemie Kritiker erörtert. Hier wurde ein P(l)andemie inszeniert.

und die Verordnungen sind willkürlich erschaffen und verändert. Die Politiker wissen genau, dass sie das Volk verraten haben. Deswegen gibt es auch keine Gesetze. Nur Verordnungen. Das greift sehr tief in unsere Grundrechte.

Zum Beispiel:

1)Warum werden die Kritiker (Das sind auch Virologen) nie in Fernseher gezeigt? oder es fand nie eine Diskussion zwischen die 2 Parteien in öffentliche Medien. Man sieht in Medien nur Drosten, Wieler, Spahn und Bill Gates, der kein Virologe ist. Findet ihr es nicht seltsam? Warum werden die Kritiker zensiert? Mundtot gemacht?

Folgende Ärzte, Virologen:

Prof. Dr. Karina Reiß
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi
Prof. Dr. Dr. Haditsch
Prof. Dr. Carsten Scheller
Prof. Dr. Yoram Lass
Prof. Dr. Ines Kappstein
Prof. Dr. Klaus Püchel
Prof. Dr. Pietro Vernazza
Prof. Dr. Jay Bhattacharya
Prof. Dr. Karin Mölling
Prof. Dr. Erich Bendavid
Prof. Dr. Rita Maria Gismondo
Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery
Prof. Dr. John Joannidis
Prof. Dr. Harald Matthes
Prof. Dr.Henbert Jürgens
Prof. Dr. Stefan Hockertz
Prof. Dr. Ulrike Kämmerer
Dr. Christine Jürgens
Dr. Jaroslav Belsky
Dr. Joel Kettner
Dr. Mark Fidigge
Dr. Karl Johann Probst
Dr. Jürgen Birmanns
Dr. Gerd Dorschner
Dr. Bodo Schiffmann
Dr. Wolfgang Wodarg
Dr. Ulrich Krämer
Dr. Gerd Mikulcak
Dr. Janö Ebert
Dr. Gérhard Krause
Dr. Yanos Roussel
Dr. David Katz
Dr. Heiko Schönning
Dr. Robert Kluger
Dr. Peer Eifler
Dr. Bruno Weil
Dr. Antonia Mazur
Dr. Margareta Griesz-Bisson
Dr. Gerlind Läger
Dr. Nicola Schmitz
Dr. Konstantina Rösch
Dr. Yves Oberndörfer
Dr. Mathias Künlen
Dr. Felix Mazur
Dr. Katharina Hotfiel
Dr. Christine Knshnabhakdi
Dr. Hanna Lübeck
Dr. Heiko Strehmel
Dr. Norbert Bell
Dr. Heinz-Georg Beneke
Dr. Hans-Jürgen Beckmann
Dr. Thomas Hampe
Dr. Lukas Meiners
Dr. Radim Farhumand
Dr. Tillmann Otlerbach
Dr. Ulrich Rebers
Dr. Hubert Haar
Dr. Verena Meyer-Rahe
Dr. Manfred Conradt
Dr. Matthias Keillch
Dr. Christian Wolff
Dr. Holger Schröder
Dr. Michael Kühne
De. Dorothee Göllner
Dr. Wolf Schräder
Dr. Dr.Ernst Schahn
Dr. Michael Seewald
Dr. Stefan Kurz
Dr. Konrad Schneider-Grabenschroer
Dr. Anna Pujdak
Dr. Stefan Sälzer
Dlpl. -Med. Holger Dreier
Dr. Norbert Katte
Dr. Thomas Gerenkamp
Dr. Flllp Salem
Dr. Dominik Witzei
Dr. Karsten Karad
Dr. Georg Rüwekamp
Dr. Ulf Schmerwitz
Dr. Elisabeth Kiesel
Dr. Claus Köhnlein
Dr. Thomas Binder
Dr. Carola Javid- Kistel
Dr. Justus P. Hoffmann

2) Warum hat Wien ein strengere Maßnahme als in anderen Bundesländer, Sobald ich in Wien betrete, ist Virus gefährlicher ?
3) Man geht mit dem FFP2 Masken in einer Imbiss/Restaurant, der Koch/Kellner bereiten das Essen und servieren ohne FFP2 Maske. Was hat das für ein Sinn ?
4) Es wurde sehr sehr oft bekannt gegeben, dass die Impfung keine Immunität gegen das Virus schafft. Wieso will die Regierung trotz gegen die Willen der Menschen die Impfpflicht einführen?
5) Obwohl die Affenpocken noch keine pandemische Zustand erreicht hat, wieso wurden die Verordnung auf "Covid-19 UND Affenpocken geändert?

Und noch viele unzählige Fragen....

Ich hoffe, jemand kann mir antworten.

Hank
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Re: COVID-19 häusliche Quarantäne - rechtliche Grundlage?

Beitrag von Hank » 06.06.2022, 20:18

…interessant ist in diesem Zusammenhang, dass selbst vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, wie z.B. normale Erkältungskrankheiten, nach § 178 StGB nicht strafbar ist, weil Grippe (im Gegensatz jetzt zu Covid19) keine melde- bzw. anzeigepflichtige Krankheit ist…

alles2
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Re: COVID-19 häusliche Quarantäne - rechtliche Grundlage?

Beitrag von alles2 » 06.06.2022, 21:08

Wer sich nach wie vor mit derartigen Fragen, wie die von gestern aufhält, der könnte mit der Programmempfehlung für morgen 20.15 Uhr auf ServusTV auf Antworten hoffen. Jenen, die sich damit beschäftigen, muss man das wohl nicht extra erwähnen. Bleibt zu hoffen, dass sich dadurch hier nicht noch mehr Fragen auftun.
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