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Erbe nicht antreten
Verfasst: 15.04.2022, 12:31
von Niels
Hallo werde in kurzer Zeit erben da mein Vater verstorben ist. Er hat nicht keine Geld keine Wertsachen oder Immobilien! Er hat aber sehr viele Schulden. Kosten für seine Begräbniss wurde gezahlt! Will das Erbe nicht antreten was muss ich jetzt machen damit es nicht so weit kommt ? Will ja keine Schulden erben
Re: Erbe nicht antreten
Verfasst: 15.04.2022, 12:44
von DorisMihokovic
Eine bedingte Erberklärung oder einen Erbverzicht abgeben, sobald der Gerichtskommissär, der für die Verlassenschaftsabwicklung zuständig ist, mit Ihnen dbzgl. in Kontakt tritt.
Re: Erbe nicht antreten
Verfasst: 15.04.2022, 13:00
von Niels
Habe jetzt mal einen Brief bekommen das ich aufgefordert zur Entrichtung der totesaufnahme und das telefonisch der Termin ist am 27.4 da soll ich das bekannt geben? Meine Geschwister wollen auch nichts erben! Wird das schriftlich gemacht das ich auf das Erbe verzichten will?
Re: Erbe nicht antreten
Verfasst: 16.04.2022, 02:41
von alles2
Das Schreiben könnte vom zugeteilten Gerichtskommissär stammen. Damit keine unnötigen Kosten anfallen, könnte man ihn auf die schriftliche Abhandlungspflege aufmerksam machen, für dessen Durchführung es nicht unbedingt einen Notar braucht, sofern Ihr Euch bei fehlendem Verlassenschaftsvermögen alle einig seid. Mehr dazu unter § 3 Abs.1 GKG (Gerichtskommissärsgesetz) oder zum Thema Erbenmachthaber (statt einem Anwalt oder Notar) iSd § 837 ABGB hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18617