Ladung zur Zeugenaussage im Ausland

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Schizopremium
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Ladung zur Zeugenaussage im Ausland

Beitrag von Schizopremium » 12.04.2022, 20:12

Ein Bekannter erhielt ein Schreiben, worin er als Zeuge bei einer Gerichtsverhandlung im Ausland zum Erscheinen aufgefordert wird. Ein Kunde seiner ehemaligen Firma hat das Unternehmen geklagt. Er war damals zwar in leitender Position, jedoch nur vage mit dem Projekt involviert. Welche Konsequenzen erwarten ihn, wenn er sich dem Erscheinen vor Gericht im Ausland entschlagen würde?



Marianne
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Re: Ladung zur Zeugenaussage im Ausland

Beitrag von Marianne » 14.04.2022, 07:26

Vermutlich würde er mit Polizei abgeholt und zum Gerichtstermin gebracht werden. Eine Anzeige würde ihm wegen Fernbleibens dann vermutlich auch noch drohen.
Rechtslage für ukrainische Pflegekräfte: https://www.prosenior-betreuung.de/rechtslage

MG
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Re: Ladung zur Zeugenaussage im Ausland

Beitrag von MG » 14.04.2022, 08:00

Um die Frage zu beantworten, müsste man die rechtlichen Bestimmungen jenes Landes kennen, in dem das Gericht gelegen ist.

Es wäre daher sinnvoll, rechtliche Auskunft in jenem Land einzuholen, um abzuklären, ob eine Anreise aus dem Ausland verpflichtend wäre, ob und in welcher und von wem hierzu Kosten getragen und allenfalls vorgeschossen werden und natürlich auch, welche Folgen mit einer Nichtbeachtung der Ladung verbunden wären.

In Ö ist es zB durchaus üblich, dass Zeugen, die sich im Ausland befinden und wo die Anreise nicht zumutbar ist, im Wege der "Rechtshilfe" einvernommen werden. Das Ö Gericht schickt den Fragenkatalog zu einem Gericht in der Nähe des Wohnortes des Zeugen und dieser wird dann dort einvernommen und das Protokoll dann nach Ö gesendet und erforderlichenfalls übersetzt.

Alternativ sind inzwischen natürlich auch Einvernehmen via Videokonferenz etc. denkbar.

Ob solche Vorgehen in jenem Land auch möglich wären, muss eben abgeklärt werden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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