Sichtschutzzaun zum Nachbarn bewilligungspflichtig? (MÖDLING/NÖ)

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DorisMihokovic
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Sichtschutzzaun zum Nachbarn bewilligungspflichtig? (MÖDLING/NÖ)

Beitrag von DorisMihokovic » 12.04.2022, 01:28

Habe zum (linken) Nachbargrundstück einen niedrigen Mauersockel, einen alten Maschendrahtzaun mit Sichtschutzmatte als Uraltbestand und möchte anstatt dieser Matte jetzt auf den Sockel einen WPC-Sichtschutz aufstellen lassen. Die handelsüblichen Paneele sind etwa 180 cm hoch.
Ist das anzeige- oder bewilligungspflichtig?
Bin bisher davon ausgegangen, dass nur Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen bewilligungspflichtig sind, und auch das nur, wenn es sich um bauliche Maßnahmen handelt, wurde jedoch jetzt durch Angaben auf einer Webseite eines Baumateriallieferanten verunsichert, wo steht, dass in NÖ auf jeden Fall Bewilligungspflicht besteht.



alles2
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Re: Sichtschutzzaun zum Nachbarn bewilligungspflichtig? (MÖDLING/NÖ)

Beitrag von alles2 » 12.04.2022, 11:06

Jö, die Braut, die sich traut, aus dem einstmaligen gerichte.at-Forum. Da kann ich einfach nicht anders :)

Ganz ehrlich, klär das mit der Baubehörde bzw. dem Bürgermeister, da es sich um eine rechtliche Grauzone handelt. Die weiß am besten, was zwischen § 14 und 17 NÖ BO (Niederösterreichische Bauordnung) zutrifft. Nur so viel, zwischen Alt- und Neubestand wird nicht unterschieden. Bausachverständige können nämlich auch unterschiedlicher Auffassung sein, ob es sich um ein Bauwerk handelt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert (§ 4 Z 7 NÖ BO). Da geht es u.a. um die Standsicherheit tragender Bauteile (§ 14 Z 3 NÖ BO). Daher kann es sein, dass selbst eine Sichtschutzfolie oder ein Zaunelement, welches einer Windlast ausgesetzt ist, einer Baubewilligung bedarf.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

DorisMihokovic
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Re: Sichtschutzzaun zum Nachbarn bewilligungspflichtig? (MÖDLING/NÖ)

Beitrag von DorisMihokovic » 15.04.2022, 12:51

Danke für die Antwort. Ich weiß, dass die Baubehörde der richtige Ansprechpartner wäre, habe aber meine Gründe, dies nicht zu tun.

alles2
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Re: Sichtschutzzaun zum Nachbarn bewilligungspflichtig? (MÖDLING/NÖ)

Beitrag von alles2 » 15.04.2022, 23:53

Mir war das auch klar, dass man es Dir nicht großartig erklären braucht. So weit kenne ich Dich schon!
Meine Botschaft wäre eigentlich gewesen, dass Du hier noch weniger gut aufgehoben sein solltest.
Scheust Du den Kontakt mit der Gemeinde, wäre meine erste Option die Landesregierung:

https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Gruppe_Raumordnung-Umwelt-Verkehr.html

Für die Angelegenheiten in Deinem Bundesland wähle ich immer die erste Nummer. Dort wird man üblicherweise gefragt, um welchen Bezirk es geht. Bei mir war es meist St. Pölten-Land und da hatte ich es vorwiegend mit Mag. Lackenbucher oder so zu tun. Dessen Haltung diesbezüglich entspricht etwa dem, wie ich es im ersten Beitrag zusammengefasst habe. Seine kompetenten Auskünfte taugen mir zwar recht, jedoch möchte er sich nie festlegen, weil die Sachlage eben komplex sein kann, die er dann als "Grauzone" beschreibt.

Aber wer weiß, auf wen Du für Deinen Bezirk triffst und wie weit er sich aus dem Fenster lehnt. Solltest Du von Dieser Möglichkeit Gebrauch nehmen, würde ich mich über dessen Rückmeldung freuen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

DorisMihokovic
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Re: Sichtschutzzaun zum Nachbarn bewilligungspflichtig? (MÖDLING/NÖ)

Beitrag von DorisMihokovic » 04.06.2022, 21:47

Danke, habe Ihre Antwort erst jetzt gelesen. Hatte das NÖ Gebietsbauaamt angerufen. Der Mitarbeiter (Name ist mir entfallen) hat gemeint, dass es auf die Gemeinde bzw die dort handelnden Personen ankäme.
Habe in der Zwischenzeit eine Antrag auf Baubewilligung gestellt.

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