Sachschaden durch Einsatzkräfte

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Michael96
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Sachschaden durch Einsatzkräfte

Beitrag von Michael96 » 10.04.2022, 16:04

Schönen Tag,

Ich bräuchte mal eure Hilfe bei diesem Fall, vielleicht hat hier der ein oder andere eine Idee.

"Es wurden Polizeibeamten zu der in Ihrem Eigentum stehenden Wohnung beordert, da Passanten einen Unfall in der Wohnung befürchteten. Die Vorhänge bzw. Jalousien waren geschlossen, unzählige Fleischfliegen befanden sich darauf. Die Polizei verständigte die Feuerwehr, die auf den Balkon kletterte um zur gekippten Wohnzimmertüre zu gelangen. Beim Absprung des Feuerwehrmannes auf den Balkon brach eine Latte des Balkonbodens. Mittels Spezialtools gelang der Feuerwehr die Öffnung der Balkontüre, ohne diese zu beschädigen."

Im Endeffekt war in dieser Wohnung niemand zuhause, weil der Mieter auf Urlaub war und vergessen hatte die Lebensmittel zu entsorgen bevor er verreiste.

Wer würde in so einem Fall den Schaden von dem Balkonboden bezahlen müssen?

Mit freundlichen Grüßen

Michael



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Sachschaden durch Einsatzkräfte

Beitrag von alles2 » 11.04.2022, 09:12

Ist kein überzogener Einsatz durch die Feuerwehr auszumachen, würde ich es hinsichtlich einer Verletzung der mietvertragsrechtlichen Obhutspflicht so sehen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=11491#p30174

Und bevor ich wieder getadelt werde und weil ich keine Lust auf angriffslustige Diskussionen habe, wäre nach dem Prinzip von
alles2 hat geschrieben:
08.12.2021, 14:23
Manchmal hilft es auch, wenn man mit der Gemeinde darüber redet, da die Gebühren von der festgelegt worden sein kann.
meine Idee, dass eventuell über die Haftpflichtversicherung der Gemeinde was geht (um es mal anders auszudrücken).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

julieb
Beiträge: 19
Registriert: 27.03.2021, 09:33

Re: Sachschaden durch Einsatzkräfte

Beitrag von julieb » 14.04.2022, 14:19

Da die Feuerwehr selbst keine Zwangsbefugnisse hat, sondern diese der Polizei zuzurechnen sind (die Feuerwehr öffnet die Tür, damit die Polizei die Wohnung nach § 39 SPG betreten kann), könnte ich mir vorstellen, dass eine Entschädigung aus dem Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz begehrt werden kann...?!
Ich lasse mich aber natürlich gern eines Besseren belehren.

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Sachschaden durch Einsatzkräfte

Beitrag von alles2 » 17.04.2022, 13:51

Habe so meine Schwierigkeiten, wenn Rechtsanwaltsanwärter oder ähnliche sich als Betroffener ausgeben und hier posten oder mir schreiben, um dann meine Ausführungen als ihr Wissen zu "verkaufen". Von jenen Anwälten, die sich hier wegen potentiellen Auftragserteilungen im Hintergrund auf die Lauer legen und somit jede öffentliche Diskussion abwürgen, mal ganz zu schweigen.
Bei Deinem Einwurf schließe ich mal beide Faktoren aus!

Also ein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ) würde eher unter Amtshaftungsgesetz (AHG) fallen, wenn der Schaden durch die Exekutive entstanden worden wäre. Wobei für die Durchsetzung ein hoher Maßstab angelegt wird. Nur weil das Sicherheitsorgan wegen Vermeidung einer Überdehnung Ihrer Befugnisse oder Kompetenzen anderweitige Unterstützung herbeigeschafft hat, würde das nicht in den gesetzlichen Anwendungsbereich der Polizei fallen. Das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz kenne ich nur, sofern ein rechtswidriger oder schuldhafter Gebrauch von der Waffe vorliegt, was auch § 1 PolBEG hergibt, und dabei bspw. ein Passant versehentlich getroffen wurde.

Die Feuerwehr (Fw) kann auf Grund von den jeweiligen Landes-Feuerwehrgesetzen oder den Verordnungen der Landes-Feuerwehrverbänden je nach Bundesland verschieden organisiert sein, als unterschiedliche Rechtsträger tätig sein (Körperschaft öffentlichen Rechts, Hilfsorgan der Standortgemeinde) und verschiedene Bezeichnungen tragen (BF, FF, BTF), weshalb bei Regressansprüchen vorwiegend das Organhaftpflichtgesetz (OrgHG) oder Amtshaftungsgesetz herangezogen wird. Daher stets mein Hinweis, sich an die Gemeinde zu wenden, welche oft nicht nur für die Aus- und Fortbildung zuständig ist, sondern auch für die Entschädigung oder (spezielle) Haftpflichtversicherung.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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