Ersessenes Eigentum an Garagenbox Parkplatz
Verfasst: 07.04.2022, 22:19
Hallo liebe JUSLINE Community!
Ich habe eine Frage zum Eigentumsrecht. Konkret geht es darum, dass ich meine Wohnung vor 10 Jahren inkl. Kellerabteil und Garagenbox gekauft habe. Meine Garagenbox ist eine von 5 Metallboxen, die am Parkplatz der Wohnanlage platziert sind. Die restlichen Parkflächen (ca. 12) sind nicht parifiziert und somit für alle Wohnungseigentümer frei nutzbar (first-come-first-serve). Bei der Parkfläche steht nun eine umfangreiche Sanierung (Frostkoffer, Entwässerung, Asphaltierung) an.
Da die Garagenboxen auch bereits einige Jahrzehnte alt sind, wäre es nun sinnvoll diese ebenfalls zu tauschen. Das pikante Detail an dieser Sache ist jedoch, dass ich nun durch diversen Gesprächen erfahren habe, dass diese Garagen damals (60er-70er Jahre) ohne Genehmigung aufgestellt wurden und somit ein schwarzbau sind. Damals soll es lediglich unter den Eigentümern eine mündliche Vereinbarung für den Bau gegeben haben.
Beim Kauf meiner Wohnung war mir dieses Detail nicht bewusst und somit sehe ich mich hier als rechtmäßigen Eigentümer. Generell besteht nun die Angst unter den Eigentümern der Garagenboxen, dass das Eigentumsrecht beim Abriss erlischt und ein Aufbau einer Alternativlösung (neue Boxen oder Carport) nicht mehr möglich ist.
Meine Frage bezieht sich nun darauf ob das Eigentum bereits ersessen und somit nicht mehr anfechtbar ist? Wenn das der Fall sein sollte, kann dieses Recht durch den Abriss erlöschen? Mein einziger Beweis ist ein Gutachten eines Sachverständigers beim Kauf vor 10 Jahren. Dort wird die Garage ausdrücklich im Schätzwert inkludiert.,
Ich hoffe es gibt hier jemanden der mir hier etwas mehr Klarheit verschaffen kann. Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
Liebe Grüße C.H.
Ich habe eine Frage zum Eigentumsrecht. Konkret geht es darum, dass ich meine Wohnung vor 10 Jahren inkl. Kellerabteil und Garagenbox gekauft habe. Meine Garagenbox ist eine von 5 Metallboxen, die am Parkplatz der Wohnanlage platziert sind. Die restlichen Parkflächen (ca. 12) sind nicht parifiziert und somit für alle Wohnungseigentümer frei nutzbar (first-come-first-serve). Bei der Parkfläche steht nun eine umfangreiche Sanierung (Frostkoffer, Entwässerung, Asphaltierung) an.
Da die Garagenboxen auch bereits einige Jahrzehnte alt sind, wäre es nun sinnvoll diese ebenfalls zu tauschen. Das pikante Detail an dieser Sache ist jedoch, dass ich nun durch diversen Gesprächen erfahren habe, dass diese Garagen damals (60er-70er Jahre) ohne Genehmigung aufgestellt wurden und somit ein schwarzbau sind. Damals soll es lediglich unter den Eigentümern eine mündliche Vereinbarung für den Bau gegeben haben.
Beim Kauf meiner Wohnung war mir dieses Detail nicht bewusst und somit sehe ich mich hier als rechtmäßigen Eigentümer. Generell besteht nun die Angst unter den Eigentümern der Garagenboxen, dass das Eigentumsrecht beim Abriss erlischt und ein Aufbau einer Alternativlösung (neue Boxen oder Carport) nicht mehr möglich ist.
Meine Frage bezieht sich nun darauf ob das Eigentum bereits ersessen und somit nicht mehr anfechtbar ist? Wenn das der Fall sein sollte, kann dieses Recht durch den Abriss erlöschen? Mein einziger Beweis ist ein Gutachten eines Sachverständigers beim Kauf vor 10 Jahren. Dort wird die Garage ausdrücklich im Schätzwert inkludiert.,
Ich hoffe es gibt hier jemanden der mir hier etwas mehr Klarheit verschaffen kann. Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
Liebe Grüße C.H.