Hallo
Ich verkaufe limitierte Produkte (Schuhe, Uhren) in meiner schulischen Freizeit. Ich habe kein festes Einkommen. Muss ich also nach geltendem Recht kein Gewerbe anmelden, solange meine Einkünfte unter 11.000Euro liegen ? Oder gilt diese Grenze nur für den verkauf von gebrauchten Produkten mit gewisser Haltefrist ?
LG
Gewerbe benötigt ?
Re: Gewerbe benötigt ?
Es stellt sich mehr die Frage, wozu diese Produkte erworben wurden. Löst Du ohne Gewinnerzielungsabsicht eine private Sammlung auf, braucht es keinen Gewerbeschein, den man ohnehin nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben kann. Bei den 11.000 Euro handelt es sich um die jährliche Steuerfreigrenze, bei der für Gewerbetreibende keine Steuern für die Einkünfte eingehoben werden. Das mit der Haltefrist kenne ich nur im Kontext mit Kryptowährungen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=17244#p41407
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Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Gewerbe benötigt ?
Good essay!
Re: Gewerbe benötigt ?
Ob du einen Gewerbeschein brauchst hat nichts mit der Höhe der Einkünfte zu tun.
Ein Gewerbeschein für Handel ist immer notwendig falls Handel betrieben wird.
Ein Gewerbeschein für Handel ist immer notwendig falls Handel betrieben wird.
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- Beiträge: 1
- Registriert: 08.08.2023, 11:12
Re: Gewerbe benötigt ?
In Deutschland gilt grundsätzlich, dass jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, ein Gewerbe anmelden muss, unabhängig von der Höhe seines Einkommens. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, die unter bestimmten Umständen eine Gewerbeanmeldung entbehrlich machen.
Eine dieser Ausnahmen betrifft die sogenannte "Kleinunternehmerregelung": Wenn Sie als Unternehmer im Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen werden, können Sie als Kleinunternehmer gelten und von der Umsatzsteuer befreit sein. In diesem Fall müssen Sie kein Gewerbe anmelden, sondern können Ihre Tätigkeit als "Kleingewerbe" ausüben.
Allerdings ist zu beachten, dass die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung sich auf den gesamten Umsatz beziehen, den Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit erzielen, nicht nur auf den Gewinn. Wenn Sie also limitierte Produkte (Schuhe, Uhren) verkaufen und hierbei höhere Einkünfte erzielen, als die oben genannten Grenzen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden und Umsatzsteuer abführen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine Gewerbeanmeldung nicht nur von den Umsatzgrenzen abhängt, sondern auch von anderen Faktoren wie der Art und dem Umfang der Tätigkeit, der Dauer und Regelmäßigkeit der Einkünfte sowie der Gewinnerzielungsabsicht. Es ist daher ratsam, sich in jedem Fall bei der zuständigen Gewerbebehörde oder einem Steuerberater über die genauen Anforderungen und Pflichten zu informieren, die für Ihre konkrete Situation gelten.
Eine dieser Ausnahmen betrifft die sogenannte "Kleinunternehmerregelung": Wenn Sie als Unternehmer im Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen werden, können Sie als Kleinunternehmer gelten und von der Umsatzsteuer befreit sein. In diesem Fall müssen Sie kein Gewerbe anmelden, sondern können Ihre Tätigkeit als "Kleingewerbe" ausüben.
Allerdings ist zu beachten, dass die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung sich auf den gesamten Umsatz beziehen, den Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit erzielen, nicht nur auf den Gewinn. Wenn Sie also limitierte Produkte (Schuhe, Uhren) verkaufen und hierbei höhere Einkünfte erzielen, als die oben genannten Grenzen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden und Umsatzsteuer abführen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine Gewerbeanmeldung nicht nur von den Umsatzgrenzen abhängt, sondern auch von anderen Faktoren wie der Art und dem Umfang der Tätigkeit, der Dauer und Regelmäßigkeit der Einkünfte sowie der Gewinnerzielungsabsicht. Es ist daher ratsam, sich in jedem Fall bei der zuständigen Gewerbebehörde oder einem Steuerberater über die genauen Anforderungen und Pflichten zu informieren, die für Ihre konkrete Situation gelten.
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