In der Schule tätige Vereine / Vereinbarkeit
Verfasst: 29.03.2022, 09:19
Wie ist die Regelung hinsichtlich Vereinstätigkeiten an Schulen?
Konkret: In der Volksschule werden im Anschluss an den Unterricht s.g. Kurse von Externen angeboten. z.B. Chor, Gitarre, Sport, Science Club. Diese dürfen ausschließlich von Schüler*innen des Standortes besucht werden.
Anscheinend (Auskunft der Schuladmin) ist die Durchführung der Kurse Vereinen vorbehalten.
Fast alle Kurse werden von einem an unserer Schule tätigen Pädagogen angeboten und durchgeführt aber separat bezahlt, direkt an den Verein, dessen Vorstand er ist.
Ist das gesetzteskonform? Und wo steht hierzu etwas im SchuG?
Vielen Dank!
Konkret: In der Volksschule werden im Anschluss an den Unterricht s.g. Kurse von Externen angeboten. z.B. Chor, Gitarre, Sport, Science Club. Diese dürfen ausschließlich von Schüler*innen des Standortes besucht werden.
Anscheinend (Auskunft der Schuladmin) ist die Durchführung der Kurse Vereinen vorbehalten.
Fast alle Kurse werden von einem an unserer Schule tätigen Pädagogen angeboten und durchgeführt aber separat bezahlt, direkt an den Verein, dessen Vorstand er ist.
Ist das gesetzteskonform? Und wo steht hierzu etwas im SchuG?
Vielen Dank!