Wie ist die Regelung hinsichtlich Vereinstätigkeiten an Schulen?
Konkret: In der Volksschule werden im Anschluss an den Unterricht s.g. Kurse von Externen angeboten. z.B. Chor, Gitarre, Sport, Science Club. Diese dürfen ausschließlich von Schüler*innen des Standortes besucht werden.
Anscheinend (Auskunft der Schuladmin) ist die Durchführung der Kurse Vereinen vorbehalten.
Fast alle Kurse werden von einem an unserer Schule tätigen Pädagogen angeboten und durchgeführt aber separat bezahlt, direkt an den Verein, dessen Vorstand er ist.
Ist das gesetzteskonform? Und wo steht hierzu etwas im SchuG?
Vielen Dank!
In der Schule tätige Vereine / Vereinbarkeit
Re: In der Schule tätige Vereine / Vereinbarkeit
...viele Biologen, Pädagogen, Künstler usw. sind nun einmal existenziell von Jobs an Schulen anhängig - verwaltungsrechtlich fällt das unter den weiten Begriff „Daseinsvorsorge“, d.h. alles was von Seiten der Verwaltung geschieht, um die Allgemeinheit in den Genuss nützlicher Leistungen zu versetzen, was bekanntlich zu einer enormen Ausweitung der Verwaltungstätigkeit geführt hat...
Re: In der Schule tätige Vereine / Vereinbarkeit
...hier gibt es keine eisernen Regeln, sondern das geht nach politischer Durchsetzbarkeit...
Re: In der Schule tätige Vereine / Vereinbarkeit
Danke für die Antwort.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: alles2, Google [Bot] und 175 Gäste