Verpfändung an eine Bank

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
rosenrot
Beiträge: 64
Registriert: 15.09.2009, 18:33

Verpfändung an eine Bank

Beitrag von rosenrot » 23.03.2022, 00:42

Hallo liebe Leute des Forums!

Ich helfe einer Nachbarin, die bitte gerne folgendes wissen möchte:

Was passiert, wenn einer von zwei Brüder aufgrund hoher Schulden die einer in diesem Jahr gemacht hat, eine gemeinsame Vereinbarung an eine Bank verpfändet hat?
Die von einem Notar beglaubigte Vereinbarung besteht nämlich darin, dass und nur falls ein Verkauf eines geerbten und nicht geteilten Grundstücks zustande kommen sollte, der Eine Bruder den Erlös von einem Grundstückanteil (700m²) ausbezahlt bekommt.

Die Bank hat dem Bruder der die Schulden gemacht hat und der die Vereinbarung an die Bank verpfändet hat, nämlich gesagt, dass im Falle eines Verkaufs des gesamten Grundstücks, das Geld von seinem Anteil dann „Blitzartig“ der Bank ausbezahlt werden muss. Das ist aber wieder eine andere Geschichte...

Meine Nachbarin fragt sich jedenfalls jetzt und wie ich finde auch zu Recht:
„Was ist mit der Vereinbarung, wenn der Eine Bruder in der Zwischenzeit die Schulden beglichen haben sollte, also Schuldenfrei geworden ist und das Grundstück noch nicht verkauft worden ist“?
Was passiert denn dann mit dieser Vereinbarung, die er ja an die Bank verpfändet hatte?
Bekommt er diese Vereinbarung von der Bank wieder zurück oder wie geht das dann?

Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten



MG
Beiträge: 1496
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Verpfändung an eine Bank

Beitrag von MG » 23.03.2022, 07:32

Da der Sachverhalt nicht ganz klar ist, versuche ich diesen zusammen zu fassen bzw. etwas zu klären. Sollte ich das falsch verstanden haben, bitte um Richtigstellung.

Zwei Brüder, A und B sind je zur Hälfte Eigentümer eines Grundstückes/LIEGENSCHAFT.

Bruder A hat Schulden.

Die beiden Brüder haben mit der VEREINBARUNG ausgemacht, dass bei einem Verkauf der Liegenschaft, Bruder A einen gewissen Anteil am Erlös zu bekommen hat ("700m²").

Bruder A hat nun "die Vereinbarung an die Bank verpfändet". Das habe ich so verstanden, dass er seinen Anspruch auf den anteiligen Erlös verpfändet hat, den Erlös daher an die Bank zur Tilgung der Schulden zahlen muss.

Eine Verpfändung ist ein Sicherungsmittel, um Zahlungsverpflichtungen abzusichern.

In der Verpfändungserklärung muss daher auch geregelt sein, welche Zahlungsverpflichtungen durch die Verpfändung abgesichert werden. Das kann unterschiedlich formuliert sein. Es können konkrete Schulden genannt sein mit einem fixen Betrag, allenfalls + Zinsen etc., oder aber zB alle Schulden gegenüber der Bank, allenfalls bis zu einem Höchstbetrag von €..,-- etc.

Das Pfandrecht ist aber mit der Schuld, für die es bestellt wurde "verbunden".

Wenn daher keine, oder nur mehr geringere Zahlungsverpflichtungen mehr bestehen, weil die Schulden ganz oder zum teil bezahlt wurden, dann betrifft die Verpfändung auch nur mehr den geringeren Betrag der Zahlungsverpflichtung, oder aber die Verpfändung ist (juristisch unkorrekt ausgedrückt) "hinfällig".

Ob und wie das Pfandrecht dann auch formell aufgehoben werden kann (Rückgabe der Verpfändungsvereinbarung, Erklärung der Bank=Freilassungserklärung oder ob sogar im Grundbuch etwas erledigt werden muss, falls es dort zu Eintragungen gekommen ist) sollte sich aus der Verpfändungsvereinbarung selbst ergeben.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

rosenrot
Beiträge: 64
Registriert: 15.09.2009, 18:33

Re: Verpfändung an eine Bank

Beitrag von rosenrot » 24.03.2022, 23:23

MG...
Vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche und verständliche Erklärung, die meine Nachbarin auch verstanden hat.

Eine Frage wäre da jetzt aber doch noch:

Die Brüder A und B sprechen momentan leider seit dieser "Überraschung" nicht miteinander.
Wie kann der Bruder B aber jetzt von dem genauen Inhalt dieser "Verpfändungsvereinbarung" seines Bruder A erfahren, wenn
er genau wissen möchte was der Bruder A mit der Bank überhaupt vereinbart hat?
Oder hat er rechtlich gesehen gar kein Recht dazu, dass zu wissen und kann nur abwarten was in Zukunft passiert?

Bruder B weiß nämlich nur, dass weder in seinem Grundbuch noch im Grundbuch seines Bruders irgendetwas eingetragen ist.
Danke!

MG
Beiträge: 1496
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Verpfändung an eine Bank

Beitrag von MG » 25.03.2022, 11:37

Es muss dann davon ausgegangen werden, dass die Urkunde den anderen Bruder auch nicht betrifft. Er hat daher auch keinen Anspruch darauf, dessen Inhalt gegen den Willen des Betroffenen zu erfahren.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

rosenrot
Beiträge: 64
Registriert: 15.09.2009, 18:33

Re: Verpfändung an eine Bank

Beitrag von rosenrot » 26.03.2022, 00:26

MG....
Danke für Ihre Antwort.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 72 Gäste