Wo muss ich jemanden auf Erfüllung/Zuhaltung eines Vertrags klagen? Konkret geht es um ein Vorkaufsrecht hinsichtlich einer Liegenschaft. Der Beklagte übergibt mir die Liegenschaft nicht, obwohl ich das Vorkaufsrecht fristgerecht ausgeübt habe. Wir beide sind Verbraucher.
Die Liegenschaft ist in Ort X und der Beklagte wohnt in Italien im Ort Y. An welchem Ort muss ich klagen?
vielen dank
Zuständigkeit Klage
Re: Zuständigkeit Klage
Augehend davon, dass Ihr Ort X in Ö ist, gibt es zu dieser Thematik eine mMn passende Entscheidung des OGH:
https://www.unalex.eu/Judgment/Judgment.aspx?FileNr=AT-158&FixLng=de
Wenn es um einen Vorkaufsfall geht - und auch alle Formalismen eingehalten wurden - dann gibt es ja einen bestehenden Kaufvertrag zwischen Verkäufer und einem Dritten, der Ihnen als Vorkaufsberechtigtem zur Einlösung vorgelegt wurde. Durch Ihre Eintrittserklärung besteht nun der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer. Je nach Textierung des Vertrages müssen Sie jetzt auch die Verpflichtungen erfüllen, also den Kaufpreis zahlen/erlegen.
In der obigen Entscheidung wird ausgeführt, dass bei einer "Klage auf Zuhaltung" (was genau in der Klage verlangt werden muss, sollten Sie noch unbedingt klären, die "Übergabe" alleine ist es nicht) ausgehend von der Hauptleistungspflicht (Kaufpreiszahlung) der Ort der Erfüllung, also der Zahlungsverpflichtung zuständigkeitsbegründend ist.
Demnach wäre mAn eine Klagsführung in Österreich am Gericht des Erfüllungsortes möglich. Geprüft werden muss auch, ob es im Kaufvertrag eine (gültige) Rechtswahl und/oder Gerichtsstandsklausel gibt.
https://www.unalex.eu/Judgment/Judgment.aspx?FileNr=AT-158&FixLng=de
Wenn es um einen Vorkaufsfall geht - und auch alle Formalismen eingehalten wurden - dann gibt es ja einen bestehenden Kaufvertrag zwischen Verkäufer und einem Dritten, der Ihnen als Vorkaufsberechtigtem zur Einlösung vorgelegt wurde. Durch Ihre Eintrittserklärung besteht nun der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer. Je nach Textierung des Vertrages müssen Sie jetzt auch die Verpflichtungen erfüllen, also den Kaufpreis zahlen/erlegen.
In der obigen Entscheidung wird ausgeführt, dass bei einer "Klage auf Zuhaltung" (was genau in der Klage verlangt werden muss, sollten Sie noch unbedingt klären, die "Übergabe" alleine ist es nicht) ausgehend von der Hauptleistungspflicht (Kaufpreiszahlung) der Ort der Erfüllung, also der Zahlungsverpflichtung zuständigkeitsbegründend ist.
Demnach wäre mAn eine Klagsführung in Österreich am Gericht des Erfüllungsortes möglich. Geprüft werden muss auch, ob es im Kaufvertrag eine (gültige) Rechtswahl und/oder Gerichtsstandsklausel gibt.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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