Anzeige im Ausland erstatten? Möglich?
Verfasst: 08.03.2022, 20:46
Ich bin, meiner Auffassung nach, von einer in Deutschland wohnhaften Person betrogen worden.
Nichts gewaltiges, Schadenssumme geringer 3-stelliger Eurobetrag.
Dass ich das Geld faktisch abschreiben kann, ist mir bewußt und damit habe ich abgeschlossen.
Ich würde aber den mutmaßlichen Täter, der scheinbar aufgrund der guten Gelegenheit zum Täter wurde, gerne etwas ärgern und ihn anzeigen, nicht zuletzt aufgrund der besonderesn Dreistigkeit.
Anzeige in Österreich bringt scheinbar nichts, da ich informell darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass aufgrund des geringen Schadensbetrag und wegen "Ausland" die Sache in der Praxis nicht weiterverfolgt wird und der Täter nichts davon mitbekommt da der Akt gar nicht unsere Staatsgrenzen überschreiten wird.
Daher meine Frage: Kann ich den Täter an seinem Aufenthaltsort anzeigen?
Daher einen formlosen Brief an die für ihn örtlich zuständige Polizeiinspektion in Deutschland schicken, in dem ich den Sachverhalt genau erkläre?
Geht das?
Müssen die sich der Sache annehmen, oder brauchen die das gar nicht bearbeiten?
Kurz zur Erklärung - es ging um einen Internetverkauf:
Laut Käufer kam das von mir gesendete Teil kaputt an ("Transportschaden").
Jedoch erhielt ich statt meinem neuwertigen Teil, ein offensichtlich schon viele Jahre lang in Gebrauch stehendes und altersbedingt kaputtes Teil retour (auch daran erkennbar dass das zurückgesendete Teil eine etwas andere Farbgebung als meines hat).
Ich gehe davon aus dass der Käufer sein altes/kaputtes Teil auf diese Weise kostenlos gegen ein neues austauschte.
Da der Verkauf über eine Internetplattform erfolgte, mußte ich zusätzlich auch noch die Rückversandkosten tragen und konnte die Rückzahlung des Geldes nicht verhindern.
Nichts gewaltiges, Schadenssumme geringer 3-stelliger Eurobetrag.
Dass ich das Geld faktisch abschreiben kann, ist mir bewußt und damit habe ich abgeschlossen.
Ich würde aber den mutmaßlichen Täter, der scheinbar aufgrund der guten Gelegenheit zum Täter wurde, gerne etwas ärgern und ihn anzeigen, nicht zuletzt aufgrund der besonderesn Dreistigkeit.
Anzeige in Österreich bringt scheinbar nichts, da ich informell darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass aufgrund des geringen Schadensbetrag und wegen "Ausland" die Sache in der Praxis nicht weiterverfolgt wird und der Täter nichts davon mitbekommt da der Akt gar nicht unsere Staatsgrenzen überschreiten wird.
Daher meine Frage: Kann ich den Täter an seinem Aufenthaltsort anzeigen?
Daher einen formlosen Brief an die für ihn örtlich zuständige Polizeiinspektion in Deutschland schicken, in dem ich den Sachverhalt genau erkläre?
Geht das?
Müssen die sich der Sache annehmen, oder brauchen die das gar nicht bearbeiten?
Kurz zur Erklärung - es ging um einen Internetverkauf:
Laut Käufer kam das von mir gesendete Teil kaputt an ("Transportschaden").
Jedoch erhielt ich statt meinem neuwertigen Teil, ein offensichtlich schon viele Jahre lang in Gebrauch stehendes und altersbedingt kaputtes Teil retour (auch daran erkennbar dass das zurückgesendete Teil eine etwas andere Farbgebung als meines hat).
Ich gehe davon aus dass der Käufer sein altes/kaputtes Teil auf diese Weise kostenlos gegen ein neues austauschte.
Da der Verkauf über eine Internetplattform erfolgte, mußte ich zusätzlich auch noch die Rückversandkosten tragen und konnte die Rückzahlung des Geldes nicht verhindern.