Teilungsklage Eigentumswohnung
Verfasst: 08.03.2022, 19:36
Hallo.
Wie geht möglicherweise folgendes Szenario aus:
Person M und W sind seit einigen Jahren ein Paar. Sie beschließen eine Wohnung zu kaufen und nehmen einen gemeinsamen Kredit um 250.000 Euro auf, Person W schiesst 100.000 Euro aus eigener Tasche hinzu, beide stehen im Grundbuch.
Nach ein paar Jahren und 126.000 Euro offener Kredit beendet Person W die Beziehung, keiner kann den anderen auszahlen, die Wohnung wird verkauft, aufgrund der Lage und Größe ist mit einer Wertsteigerung von 80.000 Euro zu rechnen Person W bietet Person M 50% vom Gewinn der Wertsteigerung an, der offene Betrag wird mit dem Erlös abbezahlt und Person W behaltet den Rest. Alternativ folgt eine Teilungsklage.
Person M ist jedoch nicht einverstanden und möchte Aufgrund des gemeinsamen Grundbucheintrages sprich Mitbesitzer mit 50% mehr als nur den halben Anteil des Gewinnes haben.
Hat Person M das Recht und die Möglichkeit auf mehr? Und hat Person W die Möglichkeit in irgendeiner Form an die finanzielle Eigeneinzahlung von 100.000 Euro nach der Teilungsklage wieder ranzukommen oder fällt das in die Kategorie Lehrgeld bezahlt- wäre ich doch besser aufgrund des Eigenkapital allein ins Grundbuch gegangen?
Wie geht möglicherweise folgendes Szenario aus:
Person M und W sind seit einigen Jahren ein Paar. Sie beschließen eine Wohnung zu kaufen und nehmen einen gemeinsamen Kredit um 250.000 Euro auf, Person W schiesst 100.000 Euro aus eigener Tasche hinzu, beide stehen im Grundbuch.
Nach ein paar Jahren und 126.000 Euro offener Kredit beendet Person W die Beziehung, keiner kann den anderen auszahlen, die Wohnung wird verkauft, aufgrund der Lage und Größe ist mit einer Wertsteigerung von 80.000 Euro zu rechnen Person W bietet Person M 50% vom Gewinn der Wertsteigerung an, der offene Betrag wird mit dem Erlös abbezahlt und Person W behaltet den Rest. Alternativ folgt eine Teilungsklage.
Person M ist jedoch nicht einverstanden und möchte Aufgrund des gemeinsamen Grundbucheintrages sprich Mitbesitzer mit 50% mehr als nur den halben Anteil des Gewinnes haben.
Hat Person M das Recht und die Möglichkeit auf mehr? Und hat Person W die Möglichkeit in irgendeiner Form an die finanzielle Eigeneinzahlung von 100.000 Euro nach der Teilungsklage wieder ranzukommen oder fällt das in die Kategorie Lehrgeld bezahlt- wäre ich doch besser aufgrund des Eigenkapital allein ins Grundbuch gegangen?