Teilungsklage Eigentumswohnung

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ToniMaroni
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Teilungsklage Eigentumswohnung

Beitrag von ToniMaroni » 08.03.2022, 19:36

Hallo.
Wie geht möglicherweise folgendes Szenario aus:

Person M und W sind seit einigen Jahren ein Paar. Sie beschließen eine Wohnung zu kaufen und nehmen einen gemeinsamen Kredit um 250.000 Euro auf, Person W schiesst 100.000 Euro aus eigener Tasche hinzu, beide stehen im Grundbuch.

Nach ein paar Jahren und 126.000 Euro offener Kredit beendet Person W die Beziehung, keiner kann den anderen auszahlen, die Wohnung wird verkauft, aufgrund der Lage und Größe ist mit einer Wertsteigerung von 80.000 Euro zu rechnen Person W bietet Person M 50% vom Gewinn der Wertsteigerung an, der offene Betrag wird mit dem Erlös abbezahlt und Person W behaltet den Rest. Alternativ folgt eine Teilungsklage.

Person M ist jedoch nicht einverstanden und möchte Aufgrund des gemeinsamen Grundbucheintrages sprich Mitbesitzer mit 50% mehr als nur den halben Anteil des Gewinnes haben.

Hat Person M das Recht und die Möglichkeit auf mehr? Und hat Person W die Möglichkeit in irgendeiner Form an die finanzielle Eigeneinzahlung von 100.000 Euro nach der Teilungsklage wieder ranzukommen oder fällt das in die Kategorie Lehrgeld bezahlt- wäre ich doch besser aufgrund des Eigenkapital allein ins Grundbuch gegangen?



MG
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Re: Teilungsklage Eigentumswohnung

Beitrag von MG » 09.03.2022, 09:58

Unabhängig von der Art der Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft an der Wohnung bleibt die Frage der wirtschaftlichen Beendigung der Partnerschaft (ich gehe davon aus, dass keine eingetragene Partnerschaft vorliegt).

Wie bei der Auflösung eines Unternehmens, sollte der "Liquidationserlös" im Verhältnis der Beiträge beider Partner aufgeteilt werden.

Wenn also (in einem einfachen Beispiel) A 150.000 zur Wohnung bislang beigetragen hat und B 250.000,

dann wäre ein Verkaufserlös von 500.000 im Verhältnis 15:25 zu teilen, also 187.500 für A und 312.500 für B (500.000/40 * 15 bzw. 25).

Streitigkeiten und auch ein Teilungsverfahren sollten aber, wenn irgenmdwie möglich vermieden werden, da dabei rasch hohe Kosten entstehend können!
RA Mag. Michael Gruner
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ToniMaroni
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Re: Teilungsklage Eigentumswohnung

Beitrag von ToniMaroni » 10.03.2022, 16:29

Das wäre der elegante Weg.

Wenn dieser jedoch wegen Streitigkeiten nicht gewählt wird, wer fällt im Anschluss um was um? Person M mit 50% Anteil oder Person W mit Eigenkapitalzuschuss

MG
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Re: Teilungsklage Eigentumswohnung

Beitrag von MG » 11.03.2022, 09:01

Der finanzielle Ersatzanspruch aus der Auflösung der Partnerschaft ist unabhängig von der "Wohnungsteilung " zu sehen.

Wenn es während der LG zu unterschiedlichen Beiträgen (finanzieller Natur, aber auch zB persönlicher Einsatz bei Renovierungen, etc.) der Lebenspartner gekommen ist, kann der benachteiligte Partner nach der Beendigung Ausgleich für seine "Mehrleistungen" verlangen, da der andere Partner sonst "bereichert" wäre.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/lebensgemeinschaften.html

Gerade bei nichtehelichen und nicht eingetragenen Partnerschaften wären entsprechende vertragliche Regelungen der Lebenspartner sehr empfehlenswert.
RA Mag. Michael Gruner
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ToniMaroni
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Re: Teilungsklage Eigentumswohnung

Beitrag von ToniMaroni » 17.03.2022, 16:03

Dass heisst Person W bekommt nach dem Verkauf auf alle Fälle die von ihr eingebrachten 100.000 Euro zurück, Notfalls mittels Klage und hat insofern kein Risiko für einen Verlust. Und zumindest eine Lektion fürs restliche Leben erhalten sowas in der Form nicht mehr zu machen.

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