WEG - Heizung in Eigentumswohnung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Groundhog
Beiträge: 1
Registriert: 08.03.2022, 14:12

WEG - Heizung in Eigentumswohnung

Beitrag von Groundhog » 08.03.2022, 14:52

Hallo,

wir sind Eigentümer einer Wohnung. Die Wohnung haben wir vor fünf Jahren neu gekauft Wir haben eine Fernwärmeheizung in der ganzen Anlage. Das Heizungssystem wird jedes Jahr gewartet. In Zuge der Überprüfung wurde festgestellt, dass in unserer Wohnungsstation zu einer Materialermüdung gekommen ist Die Kosten belaufen sich auf 400 Euro.

Die beauftragte Reparaturfirma meinte dann, sie würden die Rechnung direkt an die Hausverwaltung schicken, diese würden die Kosten aus unserer Reparaturrücklage bezahlen. Die Hausverwaltung hat mir die Rechnung nun übermittelt, ich solle diese zahlen. Sie bezogen sich darauf auf das WEG § 16 Abs. 7.

Da steht jetzt wirklich drinnen:
(7) Der Wohnungseigentümer hat das Wohnungseigentumsobjekt und die dafür bestimmten Einrichtungen, insbesondere die Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie die Beheizungs- und sanitären Anlagen, auf seine Kosten so zu warten und in Stand zu halten, dass den anderen Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst. Er hat ferner das Betreten und die Benützung des Wohnungseigentumsobjekts zu gestatten, soweit dies zur Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft oder zur Behebung ernster Schäden des Hauses erforderlich ist; für die vermögensrechtlichen Nachteile, die er dadurch erleidet, ist er von der Eigentümergemeinschaft angemessen zu entschädigen.

Komischerweise regeln die Abs. 2-6 eher die Änderungen am Wohnungsobjekt ... (§ 7 wirkt da für mich ein bisschen deplaziert). Aber kann daraus wirklich abgeleitet werden, dass eine Heizung, also Wohnungsstation, bezahlt werden muss? Die wurde vom Bauträger ohne unser Zutun eingebaut. Einmal abgesehen davon, dass nach 5 Jahren bereits eine Materialermüdung vorliegt, erscheint mir sehr eigenartig.

Ich meine - wenn ich einen Heizkörper in der Wohnung kaputt mache oder dieser kaputt wird, ist es mir klar, dass ich den bezahle. Aber bei der Heizung, wo halt ein Teil in unsere Wohnung führt und das kaputt wird ... ?

Wäre für jeden guten Rat dankbar



MG
Beiträge: 1501
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: WEG - Heizung in Eigentumswohnung

Beitrag von MG » 08.03.2022, 16:08

Wenn die "Station" (ich bin kein Techniker, aber denke, dass das eine Art Wärmetauscher ist??) nur zur Versorgung Ihrer Wohnung dient und es nicht etwa im WE-Vertrag oder aufgrund sonstiger gültiger Vereinbarungen eine abweichende Regelung im Haus gibt, dann fällt auch meiner Ansicht nach dieser Teil prinzipiell in die Erhaltungspflicht des jeweiligen Wohnungseigentümers.

Anders wäre dies jedoch, wenn es sich bei dem Schaden um einen "ernsten Schaden" des Hauses handelt.

Dies wäre auch dann schon der Fall, wenn durch den vorhandenen Mangel ein ernster Schaden droht, der abgewendet werden muss.

Wenn man also befürchten muss, dass es durch den "ermüdeten" Teil zu einem massiven Austritt von Heizungswasser kommen könnte, dann läge die Erhaltungspflicht bei der Eigentümergemeinschaft.

Da ich - wie gesagt - kein Techniker bin, kann ich leider nicht beurteilen, ob durch die schadhafte "Station" "NUR" ein Ausfall Ihrer Heizung droht (kein ernster Schaden des Hauses) oder ein Wasseraustritt (ernster Schaden).
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 221 Gäste