Meldewesen und die PVA?!

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Das_Pseudonym
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Meldewesen und die PVA?!

Beitrag von Das_Pseudonym » 28.02.2022, 21:36

Hi
Wenn Ich ins Ausland fahre muss Ich der PVA bekannt geben das Ich dieses tue.
Nur wie sieht das eigentlich im Inland aus? Da füllt das Hotel ja meine Meldung an die Behörden aus.
Bekommt die PVA eigentlich auch Infos darüber?
Danke



isidoro
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Re: Meldewesen und die PVA?!

Beitrag von isidoro » 08.04.2023, 09:55

<t>Eine Meldung an die PVA ist nur bei Auslandsreisen erforderlich, und zwar deshalb, weil die PVA bei einem Todesfall im Ausland keine Verständigung vom österreichischen zentralen Melderegister über o r d e n t l i c h e Wohnsitze bekommt. Im Inland gibt es das zentrale Melderegister für o r d e n t l i c h e Wohnsitze - dies funktioniert bei einen Todesfall wie folgt: Wenn ein Pensionist stirbt, stellt ein dafür zuständiger Arzt den Todesfall amtlich fest. Die Bestattungsanstalt meldet diese Todesfallanzeige bei der örtlichen Gemeinde. Die Gemeinde ist dann verpflichtet, den Todesfall im zentralen Melderegister für o r d e n t l i c he Wohnsitze einzutragen bzw. die Person zu löschen. Diese Todesmeldung wird dann sofort an die Behörden in Österreich (PVA, Finanzamt, Bezirksgericht u.s.w) weitergeleitet. Die jeweils zuständige PVA stellt dann die Pensionszahlungen ein. Für Urlaube in Österreich
ist keine Wohnsitzänderung notwendig. Die Meldungen erfolgen daher nur über die Gästebuchblätter bzw. über das Register der Zweitwohnsitze. Dies deshalb weil nur über die Gästebuchblätter bzw. über Zweitwohnsitze die Orts- und Kur- bzw. Nächtigungstaxen vorgeschrieben werden.</t>

Das_Pseudonym
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Re: Meldewesen und die PVA?!

Beitrag von Das_Pseudonym » 15.04.2023, 22:29

Also... es ist nicht ganz so einfach! Man kann je nach dem was der grund der Pensionierung ist max 60 Tage im Jahr im Ausland schlafen. Und Ja Ich meine schlafen (!) wenn man dagegen (meiner intepretation nach) vor 23:59 sich wieder im AT Staatsgebiet aufhält muss man das nicht melden. Beispiel wenn der Fernbus bei Klagenfurt/ Villach die Staatsgrenze überfährt.
(Genauso wenn das Flugzeug den AT Luftraum erreicht.)
So sind interessante Ausflüge möglich und das ohne die Regeln der PVA zu verletzten. Ich habe zu den Thema extra angerufen und eine Gesprächsmittschrift anfertigen lassen.

alles2
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Re: Meldewesen und die PVA?!

Beitrag von alles2 » 16.04.2023, 02:17

Bin mir gerade nicht sicher, ob hier einiges durcheinandergebracht wird und verkrustetes Wissen bemüht wurde. Nicht Auslandsreisen unterliegen der Meldepflicht, sondern wenn man (dauerhaft) seinen Lebensabend im Ausland verbringt. Bis vor dem Jahr 2015 war es tatsächlich so, dass als Pensionist bei einem - in einem Kalenderjahr zwei Monate überschreitenden - Auslandsaufenthalt die Erlaubnis von der PVA eingeholt werden musste, da sonst die Pensionsansprüche ruhen würden. Bis dahin war es auch in § 89 Abs.2 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) verankert. Die grüne Partei hatte diese antiquierte Bestimmung ad absurdum geführt. Wenn es heißt, dass es nicht für alle pensionierte Leistungsbezieher gelten soll, dann könnte das in Anlehnung des § 503 ASVG in Bezug auf Bezieher von Knappschaftssold gelten.

Was hingegen sehr wohl bleibt ist, dass der im Ausland (außer in Deutschland) lebende Pensionist sich einmal im Jahr melden muss, ob man eh noch am Leben ist. Das ist bei "fremden" Pensionisten, die hier wohnen, meist auch nicht sehr viel anders. Sie bekommen dann Post vom Sozialversicherungsträger, haben die Lebensbescheinigung von der Gemeinde zu bestätigen und das Formular an die Pensionsversicherungsanstalt zu retournieren. So werden Pensionen auch ins Ausland gezahlt.

Viele wissen nicht, dass dies nicht für die Ausgleichszulage gilt (§ 528a ASVG), weshalb diese nicht ins Ausland ausbezahlt wird. In dem Fall ist ein längerer Auslandsaufenthalt sehr wohl zu melden, zumal die Ausgleichszulage jedem Pensionisten ein Mindesteinkommen sichern soll, der hier seinen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt hat. Vorübergehend ist der Auslandsaufenthalt, wenn die eingangs erwähnten Zweimonatsgrenze - genauer 60 Tage - im Kalenderjahr nicht überschritten werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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