Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG)
Verfasst: 24.02.2022, 17:56
Hallo,
habe eine Frage bzgl. Definition und Aufgabenbereich folgender Personen auf dem Bau und eventuell kennen Sie diese Thematik und können mir eine unverbindliche Auskunft geben.
Der Bauherr ist im Sinne des BauKGs verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung des Sicherheit- und Gesundheitsschutzes während der Bauphase, d.h. ist weisungsbefugt, während der Baukoordinator nur darauf hinweist bzw. den Bauherrn hinsichtlich Arbeitsschutz unterstützt.
Er kann dies aber an einen externen Projektleiter weitergeben und übertragen, z.B. auch an einen Baukoordinator, wenn derjenige damit einverstanden ist.
Es gibt lt. BauKG einen Projektleiter gem. BauKG und für die meisten Projekte wird gesondert von der Behörde lt. Bescheid ein Bauverantwortlicher (Bauführer) verlangt.
Sind Projektleiter gem. BauKG und Bauverantwortlicher dieselbe Person mit denselben Aufgaben, oder sind sie getrennt zu betrachten?
Vielen Dank schon mal im Voraus
BG Markus
habe eine Frage bzgl. Definition und Aufgabenbereich folgender Personen auf dem Bau und eventuell kennen Sie diese Thematik und können mir eine unverbindliche Auskunft geben.
Der Bauherr ist im Sinne des BauKGs verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung des Sicherheit- und Gesundheitsschutzes während der Bauphase, d.h. ist weisungsbefugt, während der Baukoordinator nur darauf hinweist bzw. den Bauherrn hinsichtlich Arbeitsschutz unterstützt.
Er kann dies aber an einen externen Projektleiter weitergeben und übertragen, z.B. auch an einen Baukoordinator, wenn derjenige damit einverstanden ist.
Es gibt lt. BauKG einen Projektleiter gem. BauKG und für die meisten Projekte wird gesondert von der Behörde lt. Bescheid ein Bauverantwortlicher (Bauführer) verlangt.
Sind Projektleiter gem. BauKG und Bauverantwortlicher dieselbe Person mit denselben Aufgaben, oder sind sie getrennt zu betrachten?
Vielen Dank schon mal im Voraus
BG Markus