Möglichkeiten des Finanzamtes, Mieteinahmen zu kontrollieren

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oli
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Möglichkeiten des Finanzamtes, Mieteinahmen zu kontrollieren

Beitrag von oli » 20.02.2022, 18:08

Hallo,

wenn ich eine Wohnung von mir, die mein Eigentum ist, meiner Schwester überlasse, ohne offiziell Miete zu verlangen und zu bekommen, welche Möglichkeiten hat das Finanzamt, die Behörde das zu kontrollieren?
Worauf muss ich bei der Überlassung meiner Wohnung an meine Schwester achten, wenn ich sie ihr umsonst (außer den Betriebskosten) zur Verfügung stelle?



alles2
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Re: Möglichkeiten des Finanzamtes, Mieteinahmen zu kontrollieren

Beitrag von alles2 » 20.02.2022, 20:21

Durch eine anonyme Anzeige oder Steuerprüfung nach einer Abgabenerklärung entsprechend § 161 BAO (Bundesabgabenordnung), weil Du entweder Instandhaltungs-/Sanierungskosten als Werbungskosten oder die Schwester die Betriebskosten absetzen möchte (§ 162 BAO). Einkünfte durch Mietzins müssen grundsätzlich versteuert werden, wobei sich die Höhe gemäß § 33 Abs.1 EStG (Einkommensteuergesetz) nach dem persönlichen Steuersatz richtet. Die jährliche Steuerfreigrenze beträgt demnach 11.000 Euro, bei der eben keine Steuern für die Einkünfte eingehoben werden. Das gilt gerade bei schriftlichen Verträgen mit Mietpreisen auf fremdüblichem Niveau. Diese Tätigkeit wird steuerlich nicht als Liebhaberei eingestuft. Steuerliche Vergünstigungen gibt es auch bei (nicht unterhaltsberechtigten) nahen Angehörigen nicht. Mehr dazu hier (Punkt unter "Mietverhältnisse im Familienkreis"):

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/vermietung-verpachtung/besondere-verhaeltnisse-bei-vuv.html

Würde das Mietverhältnis nicht anerkannt werden, würden die eingangs erwähnten Werbungskosten rund um die Wohnung nicht verrechnet werden. Dahingehend gilt es daher eine Abwägung zu treffen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

oli
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Re: Möglichkeiten des Finanzamtes, Mieteinahmen zu kontrollieren

Beitrag von oli » 20.02.2022, 21:57

Klar, wenn ich meiner Schwester die Wohnung umsonst überlasse, dann aber Renovierungen oder meine Schwester andere Dinge !absetzten! möchte, gehört einer von uns, oder besser beide besachwaltet.
Es geht darum, ob ich meiner Schwester UMSONST die Wohnung überlassen kann und sie mir nur die Betriebskosten zahlt. Ob dann das Finanzamt kontrolliert und vor allem wie es kontrolliert?
Anonyme Anzeige, okay, kann passieren durch Neider, die aus Erzählung davon erfahren. NUR, wie geht das Finanzamt vor? Öffnen die mein Konto?

alles2
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Re: Möglichkeiten des Finanzamtes, Mieteinahmen zu kontrollieren

Beitrag von alles2 » 20.02.2022, 23:24

Wenn das so gemeint wäre, verstehe ich den Titel nicht und warum man das nicht auch so eingangs formuliert anstatt sowas wie "ohne offiziell Miete zu verlangen" zu schreiben. Natürlich kann man jemanden auch unentgeltlich eine Wohnung überlassen und für die entstandenen Aufwendungen einen entsprechenden Ersatz geltend machen. Das hat aber nichts mit Mietzins zu tun. Komme da nicht ganz mit, warum man da Befürchtungen haben muss, dass der Fiskus auf irgendwas draufkommt.

Kommt mir etwas scheinheilig vor. Denn solche Fragen stellt man oft, wenn es darum geht, die Vermietung an Angehörige zu nutzen, um die Abgabenpflicht gegenüber der Finanz zu umgehen. Auch wäre mir völlig neu, dass die Kontoöffnung veranlasst werden würde, wenn es keinen Verdacht gibt. Darüber braucht man sich ohnehin keinen Kopf machen, wenn man nachweislich NUR die Betriebskosten einbehält. Also sauber bleiben, dann braucht man sich auch nicht vor dem Denunziantentum fürchten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
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Re: Möglichkeiten des Finanzamtes, Mieteinahmen zu kontrollieren

Beitrag von Hank » 24.02.2022, 00:28

…für legal steuerschonende Behandlung des Gesamtvermögens ist bitte der Steuerberater zuständig…

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