Frage zu ZPO

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Nelly
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Frage zu ZPO

Beitrag von Nelly » 18.02.2022, 17:53

Thema ist erledigt, Danke
Zuletzt geändert von Nelly am 23.02.2022, 09:12, insgesamt 3-mal geändert.



alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Das unvollständige und verspätete Sachverständigengutachten

Beitrag von alles2 » 18.02.2022, 19:34

Nelly hat geschrieben:
18.02.2022, 17:53
Liebes Forum,

der gerichtliche Sachverständige hat in seinem Gutachten zur Feststellung der Mängel in einer Wohnung wegen Wandlung des Kaufvertrags keine Angaben gemacht wie die festgestellten Mängel zu beheben sind noch zu den Kosten der Mängelbehebung.

Diese Fragen wurden ihm deshlab in dem nachfolgenden Gutachtenerörterungsantrag gestellt. Auf die Beantwortung dieses Antrages mussten wir 9 Monate warten und die Antworten waren unvollständig:

Zu 6 Fragen fehlen die Kosten zur Mängelbehebung und 5 von 36 Fragen wurden überhaupt nicht beantwortet.

Wenn wir den ger. SV nochmals zu den fehlenden Antworten befragen, fürchte ich, dass wiederum ein Teil nicht beantwortet wird und sich die Sache nochmals verzögert.

Kann mir jemand sagen welche Möglichkeiten wir haben außer einen neuerlichen Gutachtenerörterungsantrag zur Gutachtenserörterung zu stellen und in welchem Gesetz dies steht?

Können wir uns direkt an den Richter wenden? Wer trägt die Kosten für die neuerlichen Anträge bei Gericht, die alle mit Tarifpost 3a abgerechnet werden?

Vielen herzlichen Dank für eine hilfreiche Antwort.

Entsprechend § 351 ZPO (Zivilprozessordnung) kann man auch andere Gutachter hinzuziehen oder den bisherigen entheben. Eventuell wäre gegenüber dem Richter gut zu begründen, z.B. aus prozess-/verfahrensökonomischen Gründen oder bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen (§ 352 ZPO). Macht er seine Arbeit nicht ordentlich oder verursacht er dadurch unnötige Kosten, lässt es § 354 ZPO zu, dass er dafür aufzukommen hätte. Erlangt man Kenntnis eines Befangenheitsgrundes, kann nach § 355 ZPO vorgegangen werden.
Zuletzt geändert von alles2 am 21.02.2022, 19:33, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Nelly
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Frage zu ZPO

Beitrag von Nelly » 20.02.2022, 13:13

Vielen Dank für diese sehr hilfreiche Antwort.
Zuletzt geändert von Nelly am 23.02.2022, 09:33, insgesamt 4-mal geändert.

alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Das unvollständige und verspätete Sachverständigengutachten

Beitrag von alles2 » 20.02.2022, 18:31

Nelly hat geschrieben:
20.02.2022, 13:13
Vielen Dank für diese sehr hilfreiche Antwort.

Inzwischen ist eine weitere Frage aufgetaucht:

Die Mängelbehebung der zu steilen Garagenrampe ist nur möglich wenn es rechtlich möglich ist die Rampe ins öffentliche Gut zu längern. Diese Frage muß der Richter beantworten.

Ist es möglich und zulässig, dass wir diese Frage vor der mündlichen Tagsatzung an den Richter stellen? Wenn der Richter die Verlängerung ins öffentliche Gut nicht bewilligt, wäre die Rampe ein unbehebbarer Mangel. Wir würden uns zahlreiche Gutachtenserörterungsanträge an den ger. Sachverständigen und Tagsatzungen damit ersparen, was auch im sinne der Prozess/ Verfahrensökonomie wäre. Ist die Antwort auf diese Frage auch in der ZPO zu finden?

Haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Entsprechend § 74 ZPO kann man auch außerhalb einer (vorbereitenden) Tagsatzung oder mündlichen Streitverhandlung Anträge, Gesuche oder Mitteilungen vorbringen, was ohne anwaltliche Vertretung auch mündlich geht (§ 79 ZPO). § 78 ZPO erklärt die vorbereitenden Schriftsätze. § 44 ZPO verrät schon, dass späte Vorbringen, die schon früher hätten vorgebracht werden können, zurückgewiesen werden können, wenn damit die schuldhafte Verzögerung oder gar Verschleppung des Verfahrens angenommen wird. Das gilt auch für mündliche Verhandlungen (§ 179 ZPO). Der Verursacher kann auch hier zum Ersatze aller dadurch verursachten Kosten verpflichtet werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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